BU-Versicherung: BGH bestätigt gängige Überprüfung im Leistungsfall
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 22.02.2017 (Aktenzeichen: IV ZR 289/14) entschieden, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) im Leistungsfall auch ohne konkrete Verdachtslage das Vorliegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen prüfen kann. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei dieser Prüfung in eingeschränktem Umfang auch dann mitzuwirken, wenn die so gewonnen Informationen zum Verlust des Vertrages führen können. Damit sei nun eine seit langer Zeit kontrovers diskutierte Frage abschließend beantwortet worden, so die auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Wirth Rechtsanwälte.
BU-Versicherungen nutzen die Prüfung eines Leistungsfalles regelmäßig als Gelegenheit - meist erstmals – zu überprüfen, ob der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss korrekte Angaben gemacht hat. Werden dabei Umstände und Erkrankungen gefunden, die nicht wahrheitsgemäß offengelegt wurden, kann der Versicherer auch Jahre später vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten
Diese Praxis hat der BGH nun bestätigt und den Versicherungsnehmer - in eingeschränktem Umfang - zur Mitwirkung verpflichtet. Zwar dürften die Versicherer nicht unbeschränkt in der Krankengeschichte des Versicherungsnehmers forschen. Der Versicherungsnehmer müsse aber auf Verlangen, ärztliche Behandlungen und Untersuchungen offenbaren, die in die vorvertragliche Zeit fallen.
Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, von Wirth Rechtsanwälte: „Mit diesem Urteil hat der BGH Rechtsfragen geklärt, die praktisch bei jedem Versicherungsfall in einer Berufsunfähigkeit von Bedeutung sind. Der BGH hat zwar die Rechte der Versicherungswirtschaft gestärkt, allerdings nicht einschränkungslos. Vielmehr muss weiterhin im Einzelfall geprüft werden, ob sich die jeweilige Versicherung innerhalb der BGH nun gesetzten Rahmenbedingungen bewegt hat.“
Quelle: Pressemitteilung Wirth-Rechtsanwälte
Die Wirth-Rechtsanwälte Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB ist eine 1998 gegründete Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz spezialisiert. (JF1)