Bundesrat fordert weitere Mindestvorgaben für europäisches Altersvorsorgeprodukt

Der Bundesrat hat sich am 3. November 2017 mit dem EU-Vorschlag für ein europaweites Altersvorsorgeprodukt (PanEuropean Pension Produkt - PEPP) auseinandergesetzt. Brüssel möchte die private Altersvorsorge attraktiver machen und gleichzeitig den Kapitalmarkt in diesem Bereich ankurbeln.

In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat zwar grundsätzlich das Ziel der EU-Verordnung, zur konkreten Ausgestaltung und praktischen Umsetzung äußert er jedoch zahlreiche Bedenken. Dies betrifft insbesondere Fragen zur Anwendung des nationalen Vertragsrechts, zur Klärung von Streitigkeiten und zur Aufsicht. In über 30 Anmerkungen zeigen die Länder Verbesserungsbedarf auf.

So warnen sie vor der Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einem PEPP ungeprüft vertrauen, weil sie es für ein genormtes Standardprodukt halten. Die verschiedenen Produkte seien aber zwangsläufig nicht für alle Betroffenen mit ihren unterschiedlichen Lebensentwürfen und -situationen geeignet. Der Bundesrat bemängelt, dass viele wichtige verbraucherpolitische Aspekte in der Verordnung nicht ausreichend geregelt seien. Die Bundesregierung solle diese im EU-Gesetzgebungsverfahren aufgreifen.

Erforderlich sei ein Mindestmaß an Vorgaben zur vertragsrechtlichen Gestaltung sowie eine ausreichende Insolvenzsicherung. Wichtiges Merkmal für ein förderfähiges privates Vorsorgeprodukt sei eine lebenslange Auszahlung der Leistung, betonen die Länder. Bei anderen Modalitäten - zum Beispiel einer einmaligen Auszahlung - bestehe die Gefahr, dass Sparer das Kapital vorzeitig aufbrauchen. Außerdem fordert der Bundesrat, dass zumindest der Erhalt der eingezahlten Beiträge und der staatlichen Förderung garantiert wird - auch bei einem Wechsel des Anbieters. Eine der Riester-Förderung vergleichbare Förderung der PEPP-Produkte lehnt er ab.

Darüber hinaus äußert der Bundesrat Bedenken gegen eine Zulassung von Verwaltern Alternativer Investmentfonds (AIFM) als Anbieter von PEPPs. Alternative Investmentfonds (AIF), die nicht in Wertpapiere, sondern in sonstige Vermögenswerte investieren, hätten sich in Deutschland immer wieder als sehr risikoreich und damit nicht geeignet für die Altersvorsorge erwiesen. Das gegenüber wertpapiergestützten Investmentfonds erhöhte Risiko sei vor allem dadurch bedingt, dass regelmäßig nur in eine Kategorie von wirtschaftlichen Unternehmungen investiert werde (zum Beispiel Immobilien) und es damit an einer ausreichenden Risikostreuung fehle.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese sie bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene berücksichtigen kann.

Die PEPPs sollen eine Ergänzung zu den nationalen Angeboten darstellen, diese jedoch nicht ersetzen. Ziel ist es, ein möglichst einfaches, transparentes, verbraucherfreundliches und kostengünstiges Vorsorgeprodukt zu schaffen, das Verbraucherinnen und Verbraucher bei Umzug in ein anderes europäisches Land problemlos mitnehmen können. Zuständig für die Zulassung ist die Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge.

Quelle: Bundesrat „Plenum kompakt“

Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, durch das die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. (jpw1)

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