BVK bezieht Stellung zur Finanzanlagervermittlungsverordnung
Derzeit wird der Referentenentwurf zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) des Bundeswirtschaftsministeriums in einem Konsultationsverfahren abgestimmt. Dies betrifft die gewerblichen Finanzanlagenvermittler (§ 34f Gewerbeordnung). Damit sollen die Vorgaben aus der Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) für den Vermittleralltag realisiert werden. Im Übrigen erfolgt eine Anpassung des Wortlauts der FinVermV an die neugefasste Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV). Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt grundsätzlich die FinVermV.
Insbesondere hält der BVK das Motiv der FinVermV, die Vermittler zu verpflichten, im bestmöglichen Kundeninteresse zu vermitteln, dabei Interessenkonflikte - auch im Hinblick auf die Vergütung - zu vermeiden und den Beratungsprozess zu dokumentieren, für zielführend. Auch bestimmt die FinVermV, dass Vermittler ihren Kunden nur Finanzanlagen empfehlen dürfen, die für diese geeignet sind. Den Anlegern muss hierüber eine sogenannte „Geeignetheitserklärung“ vorgelegt werden, die ihnen auf einem dauerhaften Datenträger eine Erklärung für die Geeignetheit der im Rahmen der Anlageberatung gegebenen Empfehlung zur Verfügung stellt. Ein in der Branche befürchtetes Provisionsverbot hat sich im Übrigen nicht realisiert.
„Problematisch hingegen sehen wir die Pflicht, alle Beratungsgespräche aufzuzeichnen und diese fünf Jahre aufzubewahren“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Dieses sogenannte Taping bedeutet nicht nur immensen Aufwand und verursacht hohe Kosten, sondern es wirft auch nicht unerhebliche Fragen auf, so zum Beispiel was noch aufzeichnungspflichtige Finanzanlagenberatung ist und wo zum Beispiel eine nicht mehr aufzeichnungspflichtige Versicherungsvermittlung anfängt. Hier schießt der Referentenentwurf eindeutig übers Ziel hinaus und sollte überarbeitet werden.“
Weiterhin fordert der BVK Übergangsfristen, die den Vermittlern ermöglichen, die neuen Vorschriften praxisgerecht umzusetzen.
Quelle: Pressemitteilung BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. (JF1)