BVK fordert Waffengleichheit für die Vertriebspraxis

Bisher zieht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ein durchweg positives Fazit der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). Neben dem Erhalt des Provisionssystems hat der Verband sein Hauptanliegen erreicht, dass es keinen Vertrieb ohne Beratung geben darf, das heißt, dass alle Vertriebswege, ungeachtet ob online oder stationär, Kunden beraten und ihnen einen angemessenen Versicherungsschutz anbieten müssen.

Zukünftig müssen Online-Makler, Direktversicherer und Insurtechs dieselben Beratungspflichten erfüllen, wie stationäre Versicherungsvermittler. „Damit wird die im VVG noch geltende Beratungsausnahme für den Vertrieb im Fernabsatz abgeschafft“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit hat sich der BVK gegen die Lobbyarbeit des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) durchgesetzt.“

Der BVK hat darüber hinaus auch erreichen können, dass ein Honorarannahmeverbot, das im Gesetzgebungsprozess noch über dem Berufsstand schwebte, endgültig vom Tisch ist. „Dies bedeutet - wie auch vom Gesetzgeber intendiert - eine wirkliche Stärkung der Honorarberatung“, sagt Heinz. „Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich diese Regelung in der Praxis bewährt.“

Zudem müssen Makler nicht mehr fürchten, dass ihre Kunden zusätzlich von den Versicherern kontaktiert werden (Wegfall der Doppelberatungspflicht).

Einen weiteren Pluspunkt des IDD-Umsetzungsgesetzes sieht der BVK in der Verankerung des Provisionsabgabeverbotes im Versicherungsaufsichtsgesetz. „Wir haben dafür lange gekämpft, dass ein ruinöser Wettbewerb um Provisionsteilungen mit Kunden aufhört. Und jetzt wollen wir nicht, dass das Provisionsabgabeverbot in der Praxis ins Leere läuft. Die Aufsichtsbehörden sollten daher mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um es wirksam zu verfolgen“, fordert Heinz.

Quelle: Pressemitteilung BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. (JF1)

www.bvk.de

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