Crowdinvesting: ifunded.de begrüßt Initiative der Bundesregierung

Die Bundesregierung erwägt Immobilienfinanzierungen aus dem Anwendungsbereich des § 2a Vermögensanlagegesetz auszunehmen. Damit entfiele die Befreiung zur Prospektpflicht. Die Crowdinvesting-Plattform iFunded.de unterstützt die Einschätzung der Bundesregierung zu einer möglichen Regulierung des Crowdinvestings. „Wir teilen die Ansicht der Bundesregierung. Die Ausnahme zur Prospektpflicht bei Nachrangdarlehen bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro ist nicht das geeignete Mittel, um Anleger zu schützen, wenngleich es den Plattformen das Geschäft auf Grund der geringeren Kosten für die Emittenten erleichtert und somit ein entscheidender Wachstumstreiber für Crowdfunding in Deutschland ist“, sagt Michael Stephan, Gründer und Geschäftsführer von iFunded.de.

Quelle: Pressemitteilung iFunded.de

Unter der Marke „iFunded“ betreibt die iEstate GmbH eine Immobilien-Crowdfunding-Plattform. Das 2015 gegründete Unternehmen hat seinen Sitz in Berlin. (JF1)

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