"Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird bAV-Landschaft verändern"

Ein Anstieg des Rechnungszinses (plus 24 Basispunkte seit Jahresanfang) beschert den Pensionsplänen der DAX- und MDAX-Unternehmen erfreuliche Neuigkeiten, wie die Modellberechnung „German Pension Finance Watch“ der Unternehmensberatung Willis Towers Watson für das erste Halbjahr 2017 zeigt. Die Langzeit-Studie untersucht, wie sich die Entwicklungen am Kapitalmarkt auf deutsche Benchmark-Pensionspläne auswirken. Auch wenn die bestehenden Pensionspläne stabil gemanagt werden, so wird der Experten-Einschätzung von Willis Towers Watson zufolge das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz die bAV-Landschaft insgesamt verändern und Handlungsbedarf erzeugen.

„Für die Finanzverantwortlichen in den Unternehmen sind die aktuellen guten Zahlen kein Grund, sich auszuruhen“, sagt Dr. Thomas Jasper, Leiter betriebliche Altersversorgung von Willis Towers Watson in Westeuropa. Denn: Zum 1. Januar 2018 tritt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Der Experte für betriebliche Altersversorgung (bAV) empfiehlt daher: „Unternehmen sollten heute schon handeln und prüfen, wie sich die neuen Regelungen auf die bAV auswirken. Das lohnt sich insbesondere bei einer durch Mitarbeiterbeiträge finanzierten bAV.“

Ab 2018 müssen Unternehmen Zuschüsse verpflichtend leisten, wenn die betriebliche Altersversorgung ganz oder teilweise durch Beiträge der Mitarbeiter aus Entgeltumwandlung finanziert wird („Brutto-Entgeltumwandlung“). Ab 2019 müssen Unternehmen bei neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchgeführt werden, 15 Prozent zuzahlen (soweit sie durch die Entgeltumwandlung Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung einsparen). Für bestehende Entgeltumwandlungen gilt dies ab 2022. „Deshalb sollten alle Pensionspläne, die Mitarbeiterbeiträge einschließen, überprüft werden“, erklärt Jasper.

Ebenfalls ab 2018 ist die bAV ohne Garantien möglich – allerdings nur auf tarifvertraglicher Basis: Unternehmen zahlen dann die Finanzierungsbeiträge für die bAV ihrer Mitarbeiter sowie gegebenenfalls einen Sicherungsbeitrag in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds und haben damit dann ihren Teil der Verpflichtung erfüllt. Gleichzeitig haften sie auch nicht mehr für die Wertentwicklung. „Bei den aktuell niedrigen Zinsen bringt diese neue Möglichkeit Vorteile“, sagt bAV-Experte Jasper. „Allerdings schränkt sie die Freiheit der Unternehmen ein. Sie müssen sich eng mit den Tarifpartnern abstimmen.“

Weitere Neuregelungen für bereits bestehende Pensionswerke betreffen etwa die steuerliche Förderung der bAV-Beiträge, Förderbeiträge für Geringverdiener oder die Rentenanpassung. Auch diesbezüglich sollten bestehende Pensionspläne überprüft werden.

Quelle: Pressemitteilung Willis Towers Watson

Willis Towers Watson ist eine international tätige Unternehmensberatung. Der Konzern, der sich Anfang 2016 aus der Willis Group und Towers Watson zusammenschloss, beschäftigt rund 40.000 Mitarbeiter in mehr als 140 Ländern. (JF1)

www.towerswatson.de

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