DDIV und Deutscher Mieterbund fordern Sachkundenachweis und Berufshaftpflichtversicherung

Im Vorfeld der Anhörung am 29. März zum Gesetzgebungsverfahren zu Berufszugangsregelungen für Immobilienverwalter erneuern der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Deutsche Mieterbund (DMB) ihre Forderung zur Einführung eines Sachkundenachweises und einer Berufshaftpflichtversicherung auch für den Mietverwalter. Hochrechnungen zufolge entstehen finanzielle Schäden für Eigentümer und Mieter von mindestens 200 Millionen Euro.

Gemeinsame Berechnungen des DMB und des DDIV haben ergeben, dass von den rund 20 Millionen Betriebskostenabrechnungen im Jahr jede zweite fehlerhaft, nicht nachvollziehbar oder zu hoch ist. Laut einer BBSR-Studie aus dem Jahr 2015 werden etwa 20 Prozent aller Mietwohnungen verwaltet. Wird hierbei eine durchschnittliche Schadenhöhe von 30 Euro bei jeder zweiten Abrechnung zugrunde gelegt, entsteht dem Mieter ein jährlicher Schaden von etwa 30 Millionen Euro. Hinzu kommt, dass bei geschätzten zwei Millionen Mieterhöhungen etwa 30 Prozent dieser Mieterhöhungen fehlerhaft oder zu hoch sind, ergibt sich daraus ein Schaden für den Mieter von weiteren 57 Millionen Euro jährlich. Dabei legen DMB und DDIV eine Fehlberechnung von durchschnittlich 40 Euro monatlich zugrunde und sehen 20 Prozent dieser zugestellten Erhöhungen durch den Mietverwalter als gesichert an.

Laut Statistischem Bundesamt wurden zudem im Jahr 2015 insgesamt 260.990 Prozesse zum Wohnraummietrecht angestrengt. Rund 80 Prozent dieser Prozesse gingen zu Vertragsverletzungen, Betriebskosten, Mietkautionen und Mieterhöhungen. Jedes zweite Verfahren ist nach Ansicht von DMB und DDIV unnötig und wird aus Vermieter- und Verwaltersicht verloren oder die Parteien vergleichen sich mit dem Mieter. Bei durchschnittlichen Gerichts- und Anwaltskosten von 1.000 Euro und der wiederholten Annahme, dass mindestens 20 Prozent der Fälle auf den Mietverwalter zurückzuführen sind, tritt ein weiterer jährlicher Schaden von etwa 20 Millionen Euro ein.

Die Zahl gerichtlicher Auseinandersetzungen in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen liegt bei über 27.000 pro Jahr. Setzt man auch hier 1.000 Euro Prozesskosten pro Verfahren an und geht davon aus das jedes zweite Verfahren unnötig ist, entstehen weitere jährliche Kosten von weit über 13 Millionen Euro.

„Der Einschluss des Mietverwalters in das Gesetzgebungsverfahren ist zwingend geboten. Ohne Sachkundenachweis und Berufshaftpflichtversicherung werden die finanziellen Schäden für Eigentümer und Mieter weiter steigen”, ist sich Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes sicher. „Unsere Beratungs- und Prozessstatistik weist rund 1,1 Millionen Rechtsberatungen jährlich aus. Davon entfallen bereits heute mehr als ein Drittel auf Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungsverlangen und Modernisierungsumlagen. Davon sind etwa 220.000 Beratungen auf eine fehlerhafte und unzureichende Tätigkeit des Mietverwalters zurückzuführen”, so Siebenkotten weiter.

„Mit dem Wissen, dass auch die Mietverwaltung neben der WEG-Verwaltung keine einmalige Dienstleistung ist, sondern eine über Jahre und Jahrzehnte ausgeübte treuhänderische Tätigkeit in einem Dauerschuldverhältnis darstellt, sollte der Deutsche Bundestag auch den Mietverwalter in die Berufszugangsvoraussetzungen einschließen. Der vermietende Eigentümer und der Mieter haben ein ebenso hohes Schutzbedürfnis wie die Wohnungseigentümergemeinschaft”, stellt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler fest.

Quelle: Pressemitteilung DDIV

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter(DDIV) ist der Berufsverband der treuhänderisch und hauptberuflich tätigen Haus- und Immobilienverwalter in Deutschland. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden vertritt der Verband über 2.200 Mitgliedsunternehmen. Diese verwalten rund 4,6 Millionen Wohnungen mit einem Wert von 536 Milliarden Euro. (TH1)

www.ddiv.de

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