Direktinvestments in Wirtschaftsgüter – OLG-Entscheidung stärkt Anlegerrechte

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 24. Oktober 2017 (Aktenzeichen: 17 U 7/17) eine Entscheidung über den Haftungsumfang eines Kapitalanlagenberaters bei Vermittlung einer Direktinvestition getroffen. Im konkreten Fall ging es um Photovoltaik-Elemente, die vom Kapitalanleger erworben wurden und die der Verkäufer zurückgemietet hatte. Dabei sei dem betroffenen Anleger nicht mit der gebotenen Deutlichkeit mitgeteilt worden, dass das Kapitalanlagemodell sich nur rechnen konnte, wenn der Verkäufer auch die versprochene Miete für die Objekte zahlte.

In dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall ist die Mieterin, eine GmbH, kurz nach dem Kapitalanlagegeschäft in die Insolvenz gefallen. Auf dieses Risiko, nämlich das Ausfallrisiko des Vertragspartners, hätte hingewiesen werden müssen.

„Die Oberlandesrichter haben zwar festgestellt, dass es grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko gehört, dass der Vertragspartner die vereinbarten Leistungen nicht mehr erbringen kann. Wer eine Kapitalanlage in Form einer vermieteten Eigentumswohnung abschließt, muss ja auch damit rechnen, dass der Mieter die Miete letztlich nicht mehr zahlt. Anders aber im vorliegenden Falle: Denn hier wurden dem Anleger zusammen mit dem Erwerbsvertrag bezüglich der Photovoltaik-Elemente noch weitere Verträge vorgelegt. Namentlich einen Mietvertrag über die Dachfläche, auf der die Photovoltaik-Anlage installiert wurde und auch ein Darlehensvertrag zur Finanzierung des Kaufpreises der Anlage. In diesem Modell war fester Vertragsbestandteil, dass die Miete auch gezahlt wurde, damit sich das für den Anleger überhaupt rechnet. Da die Mieterin nur mit einer dünnen Kapitaldecke ausgestattet war und der Anleger nicht etwa Vertragspartner des örtlichen Energiegroßversorgers geworden ist, hätte hier auf das besondere Insolvenzrisiko hingewiesen werden müssen. Der unterlassene Hinweis führte zu einer Haftung der Kapitalanlageberatungsfirma“, berichtet Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Quelle: Pressemitteilung Rechtsanwaltskanzlei Röhlke

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Röhlke ist unter anderem auf Kapitalanlagerecht spezialisiert. (JF1)

www.kanzlei-roehlke.de

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