Erstes erfolgreiches Kapitalanleger-Musterverfahren in einem echten Massenfall
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Musterverfahren zum Geschlossenen Medienfonds „VIP 3“ grundlegende Prospektmängel festgestellt. Der BGH-Beschluss hat weitreichende Folgen über den „VIP 3“-Fonds hinaus auch für andere Geschlossene Fonds mit ähnlichen Strukturen – und für die künftige Gerichtspraxis, zeigt sich die Kanzlei Kälberer und Tittel überzeugt.
„Durch die Bestätigung des Prospektmangels durch den BGH wird eine grundlegende Haftungsvoraussetzung für die Commerzbank AG und andere beratende Finanzdienstleister, die diesen Prospekt bei ihren Beratungen verwendet haben, bejaht“, so Dietmar Kälberer. Damit hat diese Entscheidung auch für alle noch laufenden Beratungshaftungsverfahren der VIP 3-Medienfonds zumindest eine mittelbare Wirkung; die Gerichte werden regelmäßig die Auffassung des BGH bei den Verfahren zugrunde legen. Am Medienfonds VIP 3 hatten sich 4.923 Anleger mit Kapitaleinlagen in Höhe von insgesamt 235 Millionen Euro beteiligt.
Die Film und Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG (kurz: VIP 3) sollte das Anlegerkapital für Filmproduktionen verwenden. Etwa vier Fünftel des angeblichen Produktionskapitals waren aber an die sogenannten schuldübernehmende Bank – die Dresdner Bank AG – weitergeleitet und dort quasi festgeldähnlich angelegt worden. Im Fondsprospekt, auf dessen Grundlage die vermittelnden Banken beraten haben, fehlt aber ein hinreichender Hinweis darauf, wie der BGH jetzt festgestellt hat. Zudem führte der BGH aus, dass der Prospekt auch keinen hinreichenden Hinweis darauf enthält, dass das Kapitalanlagemodell des Fonds keine Garantie in dem Sinne beinhaltete, dass hundert Prozent des vom Anleger eingesetzten Kapitals an ihn zurückgezahlt werden - sondern lediglich eine an den Fonds zu richtende Zahlung aufgrund einer Schuldübernahme. Musterbeklagte im VIP 3-Musterverfahren waren der Fonds-Initiator und damalige Geschäftsführer der VIP Vermögensberatung München GmbH, Andreas Schmid, sowie die Dresdner Bank AG, die in der Zwischenzeit von der Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin übernommen wurde. Die Musterbeklagten hatten gegen einen Musterentscheid des OLG München (Beschluss vom 8. Mai 2012) Rechtsbeschwerde eingelegt, woraufhin das Verfahren beim BGH als höchstrichterliche Instanz landete.
Quelle: Pressemitteilung Kälberer & Tittel
Rechtsanwälte Kälberer & Tittel Partnerschaftsgesellschaft ist eine Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Bank- und Börsenrecht sowie Versicherungsrecht mit Sitz in Berlin. (JZ1)