EU-Behörden veröffentlichen Fortschrittsberichte zu Greenwashing

Die drei EU-Behörden ESMA, EIOPA und EBA (ESAs) haben Fortschrittsberichte zur Greenwashing im Wertpapier-, Versicherungs- und Bankensektor veröffentlicht. Darin legen sie zunächst ein gemeinsames Verständnis fest, das für die beaufsichtigten Marktteilnehmer gelten soll, so merkt der Fondsverband BVI an.

Die ESAs verstehen Grünfärberei als eine Praxis, bei der nachhaltigkeitsbezogene Aussagen, Erklärungen, Maßnahmen oder Mitteilungen das zugrunde liegende Nachhaltigkeitsprofil eines Unternehmens, eines Finanzprodukts oder einer Finanzdienstleistung nicht klar und angemessen widerspiegeln. Irreführende Behauptungen in Bezug auf Nachhaltigkeit können aus Sicht der ESAs entweder absichtlich oder unabsichtlich und in Bezug auf Unternehmen und Produkte, die entweder innerhalb oder außerhalb des EU-Rechtsrahmens liegen, auftreten und verbreitet werden. Damit legen die ESAs eine weite Definition der Grünfärberei zugrunde.

Der Fortschrittsbericht der ESMA enthält Ausführungen zu möglichen Risiken der Grünfärberei und den relevanten Risikotreibern. In diesem Zusammenhang werden auch die Assetmanagement-Aktivitäten dargestellt, die aus Sicht der ESMA einem hohen Risiko ausgesetzt sein sollen. Dazu zählen insbesondere Angaben zur Nachhaltigkeitswirkung, Aussagen über das Aktionärsengagement gegenüber Zielunternehmen, über die ESG-Strategie von Fonds oder Vermögensverwaltern, über ESG-Referenzen wie Siegel, Ratings oder Zertifizierungen, irreführende Nutzung von ESG-Zusätzen in Fondsnamen und Behauptungen über die ESG-bezogene Unternehmensführung. Die Übertragungskanäle für diese Behauptungen sind Prospekte, Marketingmaterialien (Factsheets, Nachhaltigkeits- und Wirkungsberichte, Engagementberichte) und Produktsiegel. Zur Reduzierung dieser Risiken könnte es aus Sicht der ESMA hilfreich sein, die regulatorischen Anforderungen unter der SFDR nachzuschärfen und die Nutzung der SFDR-Produktkategorien als Qualitätsmerkmale für Nachhaltigkeit zu unterbinden. Um irreführende Aussagen zum Thema Engagement zu vermeiden, könnte die SFDR zudem klare Anforderungen an Angaben zum Thema unternehmensweites und fondsspezifisches Engagement, Proxy Voting und allgemeinen Stewardship-Aktivitäten stellen.

Die ESMA will aufbauend auf dem Fortschrittsbericht im Mai 2024 einen Abschlussbericht veröffentlichen, der eine Bestandsaufnahme der Aufsichtsbefugnisse, Ressourcen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Grünfärberei-Risiken sowie abschließende Empfehlungen, auch zu möglichen Änderungen des EU-Rechtsrahmens, enthalten soll. (DFPA/mb1)

Der deutsche Fondsverband BVI mit Sitz in Frankfurt am Main und Büros in Berlin und Brüssel ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 116 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten rund 3,9 Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten.

www.bvi.de

Zurück

Recht

Ab Mitte Januar 2025 müssen Finanzunternehmen die europäische Dora-Verordnung ...

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt