EU-Kleinanlegerstrategie: Teil-Provisionsverbot für deutsche Versicherungsmakler wackelt

Am vergangenen Mittwochabend stimmte der Ausschuss für Wirtschaft und Währung im Europäischen Parlament über seinen Bericht zur Retail Investment Strategy (Kleinanlegerstrategie) ab. Unter anderem schlagen die Ausschussmitglieder vor, die Koexistenz verschiedener Vergütungssysteme beim Verkauf von Anlageprodukten weitgehend zu erhalten, also auch den Provisionsvertrieb.

Bis zu einer endgültigen Verabschiedung der Retail Investment Strategy ist es aber noch ein langer Weg. Im April 2024 soll das EU-Parlament diese Änderungsvorschläge verabschieden. Parallel erarbeitet der EU-Rat noch seine Position. Nach der EU-Wahl im Juni wird feststehen, ob die bisherigen Berichterstatter erneut ins EU-Parlament gewählt wurden und ob sie erneut mit der Retail Investment Strategy beauftragt werden. Frühestens im Herbst wird es dann in das Trilog-Verfahren gehen, durch das die EU-Kommission, das EU-Parlament und der EU-Rat eine gemeinsame Position finden werden.

Die Versicherungswirtschaft begrüßt die Ergebnisse der Abstimmungen zur EU-Kleinanlegerstrategie im Europäischen Parlament. „Die Entscheidungen des Wirtschafts- und Währungsausschusses zeigen in die richtige Richtung“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Wir unterstützen insbesondere den Vorschlag des Ausschusses, dass es im Vertrieb von Finanzanlageprodukten weiterhin unterschiedliche Vergütungssysteme geben soll.“

Auch der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung zeigt sich mit den Entscheidungen des Ausschusses zufrieden. „Mit einer endgültigen Verabschiedung dieses Absatzes wären die deutschen und österreichischen Versicherungsmakler auf einem guten Weg, dass sie auch weiterhin als unabhängig tätige Vermittler Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukte erhalten dürfen,“ sagt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Der AfW hatte am ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission unter anderem kritisiert, dass die deutschen Versicherungsmakler für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten keine Provision mehr erhalten dürften. Denn dieses sollte Versicherungsvermittlern verboten werden, die als unabhängig agieren. (DFPA/ljh)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit knapp 481.000 Mitarbeitern, 473 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,9 Billionen Euro zusammengeschlossen.

www.gdv.de

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

 

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