Europäischer Fondsverband legt Erklärung zu Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren vor

Die Interessenvertretung der europäischen Investmentfondsindustrie EFAMA hat eine Erklärung zu den Konsultationen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA über die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren in die OGAW-Richtlinie, die AIFMD und die MiFID II veröffentlicht.

In ihrer Antwort begrüßt die EFAMA den auf hochrangigen Grundsätzen basierenden Ansatz der ESMA, der den Grundsatz der notwendigen Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Anlagestrategie der Unternehmen und der zugrunde liegenden Vermögenswerte der einzelnen Anlageprodukte anerkennt. Es sei jedoch wichtig, eine konsequente Anwendung dieses hochrangigen Ansatzes unter allen aktuellen Konsultationsprozessen sicherzustellen, wenn es um die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren in die Anlageentscheidungs- und Vertriebsprozesse gehe. Dies sei unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Teile der Investitionskette in die gleiche Richtung ziehen.

Darüber hinaus sei ein klares Verständnis des Begriffs „Nachhaltigkeitsrisiko“ entscheidend. „Nachhaltigkeitsrisiko“ sollte nur als ein wesentliches Risiko für die finanzielle Performance einer Investition auf der Grundlage von Nachhaltigkeitsüberlegungen betrachtet werden und nicht als Externitätsrisiko, das von Investitionen für Umwelt und Gesellschaft insgesamt ausgehen kann.

In diesem Zusammenhang gelten die in der OGAW-Richtlinie, dem AIFMD und der MiFID II vorgesehenen Pflichten in Bezug auf Organisation, Sorgfaltspflicht, Interessenkonflikte, Risikomanagement und Eignungsanforderungen auch für Nachhaltigkeitsrisiken, so wie sie auch für andere Risiken gelten würden. Daher sehe die EFAMA keinen Vorteil in einer weiteren detaillierten Beschreibung dieser Anforderungen an Nachhaltigkeitsrisiken.

Es sei auch wichtig, dass genügend Zeit für die Umsetzung dieser Änderungen zur Verfügung stehe. Die Kommission schlage lediglich zwölf Monate vor. Dies sei viel zu wenig Zeit, wenn man bedenke, dass Änderungen der OGAW-Richtlinie, des AIFMD und der MiFID-Stufe 2 zunächst in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen.

Die EFAMA-Generaldirektorin Tanguy van de Werve: „Der hochrangige Ansatz der ESMA ist positiv, da er die erforderliche Flexibilität angesichts der raschen Markt- und Regulierungsentwicklungen im Bereich der nachhaltigen Finanzierungen gewährleistet. Wir sind der Ansicht, dass Nachhaltigkeitsrisiken und damit verbundene Chancen wesentliche Treiber sein können und daher neben anderen Faktoren bei der Beurteilung von Investitionsrisiken und -chancen wichtig sind. In diesem Sinne fordern wir die ESMA auf, dafür zu sorgen, dass der Begriff des Nachhaltigkeitsrisikos mit den finanziell wesentlichen Auswirkungen auf eine Investition verknüpft wird und dass eine einheitliche Anwendung zwischen den verschiedenen laufenden Konsultations- und Legislativverfahren besteht“.

Quelle: Pressemitteilung EFAMA

Die European Fund and Asset Management Association (EFAMA) ist die Interessenvertretung der europäischen Investmentfondsindustrie mit Sitz in Brüssel. Der 1974 gegründete Verband vertritt 25nationale Investmentverbände, deren Mitglieder 60.174 Investmentfonds mit einem Anlagevermögen von 15,6 Billionen Euro verwalten. (Stand: Ende Dezember 2017) (AZ)

www.efama.org

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