Finanzanlagenvermittler: Abfragepflicht zur Nachhaltigkeit gilt ab sofort

Ab heute (20. April) haben Finanzanlagenvermittler die Pflicht, ihre Kunden nach deren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mit Bezug auf die im Bundesgesetzblatt gestern veröffentlichte Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung hin.

„Damit wird endlich unsere Forderung nach einer Gleichstellung der Finanzanlagenvermittler mit Versicherungskaufleuten vollzogen, für die schon seit dem 2. August 2022 diese Abfragepflicht gilt“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Es war ja nicht nachvollziehbar, warum für die eine Vermittlergruppe diese Regel gelten sollte, aber für die andere nicht. Diese Regelungslücke ist jetzt geschlossen.“

Die europäische Union will mit der neuen Beratungspflicht für 34f-Vermittler unter anderem Altersvorsorge-Anbieter zwingen, Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Produkten stärker zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass sogenannte ESG-Kriterien, also die Bereiche Umwelt (Environment), soziale Verantwortung (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Government), noch stärker im Beratungsalltag berücksichtigt werden sollen.

Der BVK bietet allen interessierten Vermittlern unter www.bvk.de eine Checkliste als Arbeitshilfe an. Dieses Tool ermögliche ein systematisches und strukturiertes Vorgehen, mit dem der Beratungspflicht entsprochen werden könne. (DFPA/TH1)

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland.

www.bvk.de

Zurück

Recht

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt