Finanzausschuss des Bundestags beschließt verändertes Zukunftsfinanzierungsgesetz

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat am 15. November 2023 die veränderte Beschlussempfehlung und seinen Bericht zum Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) verabschiedet. Am 17. November 2023 stimmt der Bundestag über den vom Ausschuss geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung ab.

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht vor, dass Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert wird und zugleich Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden. Dazu sollen „Regelungen im Finanzmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht weiterentwickelt werden“, formuliert die Bundesregierung in der Problem- und Zielbeschreibung ihres Gesetzentwurfs.

Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens, an dem sich auch der deutsche Fondsverband BVI beteiligt hat, haben die Koalitionsfraktionen noch Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen. Für die deutsche Fondsbranche relevante Neuerungen sind aus Sicht des BVI:

  • die Erhöhung der Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete und
  • die Streichung der geplanten Regelung zur Investition von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen.

Schon im Regierungsentwurf angelegt und ebenso beschlossene Maßnahmen sind:

  • die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Umsatzsteuerbefreiung auf die Verwaltungsleistungen aller alternativen Investmentfonds im Sinne des § 1 Absatz 3 KAGB und
  • die Erleichterung der englischen Kommunikation mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

„Den von uns adressierten aktienrechtlichen Anpassungsbedarf hat der Gesetzgeber indes nicht gesehen. So bleibt es bei einem aus unserer Sicht viel zu weiten Anwendungsbereich für die Einführung von Mehrstimmrechten und unzureichenden Schutzmaßnahmen für Investoren“, kommentiert der BVI die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.

Die Verdoppelung der Arbeitnehmer-Sparzulage kam als Änderungsantrag in den Gesetzentwurf der Bundesregierung, nachdem sich in der öffentlichen Anhörung mehrere Sachverständige dafür ausgesprochen hatten. Laut Katja Hessel, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten damit auf 13,8 Millionen Personen in Deutschland.

Insgesamt hatten die Ampel-Fraktionen für die Sitzung des Finanzausschusses zehn Änderungsanträge eingereicht. Neben der Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage ging es dabei unter anderem auch um die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung bei Start-ups. Aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde die Möglichkeit für Immobilienfonds, in Grundstücke, auf denen sich ausschließlich Erneuerbare-Energien-Anlagen befinden, zu investieren. Die Bundesregierung wolle aber zeitnah dieses Thema neu aufnehmen und dann die notwendigen steuerlichen Begleitmaßnahmen mit umsetzen, sagte Hessel.

Weitere Änderungen in dem Gesetzentwurf betreffen das Thema Crowdfunding, Zahlungskonten-Vergleichswebsite, Verbraucherdarlehensvertrag und Restschuldversicherung, Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber und AGB-Bereichsausnahme. (DFPA/jpw1)

Der deutsche Fondsverband BVI mit Sitz in Frankfurt am Main und Büros in Berlin und Brüssel ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 116 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten rund 3,9 Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten.

www.bvi.de

Zurück

Recht

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt