GFE-Anleger haben auch Jahre nach der GFE-Insolvenz Chancen auf Schadensersatz
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 31. Juli 2014 einem GFE-Geschädigten einen Schadensersatz in Höhe von 155.143,08 Euro zugesprochen. Das Gericht sah mehr als drei Jahre nach der Insolvenz der Nürnberger GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH die Verletzung von Aufklärungspflichten durch die Vermittlerin eines Blockheizkraftwerkes der GFE als erwiesen an.
Der Kläger hat auf Empfehlung der Beklagten ein Blockheizkraftwerk von der GFE mbH erworben. Nach Auffassung des Klägers wurde er von der Beklagten nicht ordnungsgemäß über die Risiken des Anlagekonzeptes aufgeklärt. Das Oberlandesgericht Köln kam nunmehr zu dem Ergebnis, dass die Beklagte gegen ihre Pflichten aus dem Vermittlungsvertrag schuldhaft verstoßen hat und deshalb den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen hat.
Neben diesem Urteil sind nach Angaben der Rechtsanwaltskanzlei CLLB bereits weitere Urteile unterschiedlicher Gerichte wegen Pflichtverletzungen durch Vermittler von GFE-Beteiligungen ergangen. In Einzelfällen wurden auch Vergleiche geschlossen. So verpflichtete sich beispielsweise eine Vermittlungsgesellschaft nebst ihrem Geschäftsführer, 80 Prozent der Klageforderung an eine GFE-Anlegerin zu bezahlen.
Quelle: Pressemitteilung CLLB Rechtsanwälte
CLLB Rechtsanwälte ist eine 2004 gegründete und auf Kapitalanlegerschutz spezialisierte Kanzlei. Sie ist an den Standorten München, Berlin, Zürich und Hamburg vertreten. (JZ1)