Haftfortdauer gegen die Beschuldigten im sogenannten „S&K-Betrugsfall“

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 26. November 2014 (Aktenzeichen 1 HEs 126/14) die Fortdauer der Untersuchungshaft von sechs Beschuldigten im Betrugsfall um die S&K-Gruppe angeordnet. Einen weiteren Beschuldigten - einen 50-jährigen Rechtsanwalt - hat das OLG gegen Kaution von 100.000 Euro und unter Auflagen von der Haft verschont.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt unter anderem im Zusammenhang mit der Auflegung von Fonds der S&K-Gruppe wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs mit Kapitalanlagen in Millionenhöhe. Die beiden Hauptbeschuldigten - der 35-jährige S. und der 33-jährige K. - befinden sich neben fünf weiteren mutmaßlichen Mittätern seit Februar 2013 in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat Anklageerhebung für Mitte Dezember 2014 angekündigt.

Das OLG hält die Beschuldigten nach wie vor des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges (teilweise Beihilfe) sowie teilweise darüber hinaus der schweren Untreue beziehungsweise der Anstiftung zur Untreue für dringend verdächtig. Der Vorwurf geht dahin, dass die Anleger der S&K-Gruppe dadurch getäuscht wurden, dass ihnen vermittelt wurde, mit den von ihnen eingezahlten Geldern sollten im Rahmen der aufzulegenden Fonds Gewinne realisiert werden, während tatsächlich beabsichtigt gewesen sei, die Gelder für die Ausstattung des von den Hauptbeschuldigten S. und K. unterhaltenen Schneeballsystems zu verwenden.

Für alle sieben noch in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten sieht das OLG in Anbetracht der für den Verurteilungsfall zu erwartenden erheblichen Freiheitstrafen von bis zu zehn Jahren den Haftgrund der Fluchtgefahr. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. (JZ1)

Quelle: Pressemitteilung OLG Frankfurt am Main

www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de

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