Hamburger Kapitalmarktrechtler hält Honorarvereinbarungen bereits für unwirksam

Nach dem 18. Januar 2017 geschlossene Honorarvereinbarungen zwischen Versicherungsmaklern und Verbrauchern sind, sollte es zur Umsetzung des aktuellen Gesetzesentwurfes kommen, nach dem Gesetz zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD) unwirksam. Die Übergangsregelungen des Gesetzesentwurfes sehen vor, dass nur bis zu diesem Stichtag geschlossene Honorarvereinbarungen Bestandsschutz genießen. Aus später geschlossenen Vereinbarungen können Makler ab dem Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes keine Vergütungsansprüche mehr für zukünftige Tätigkeiten herleiten. Diese Auffassung vertritt der Hamburger Rechtsanwalt Jens Reichow im Rahmen seines Vortrags beim ersten Vermittlerkongress der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Obwohl das Umsetzungsgesetz noch nicht verabschiedet, geschweige denn in Kraft getreten ist, werfe es damit bereits seine Schatten voraus, so Reichow. Die vom Gesetzgeber angestrebte Trennung von Provisions- und Honorarberatung sei defacto bereits eingeführt. Reichow weist weiter darauf hin, dass Versicherungsmaklern, die vor dem Hintergrund jetzt unwirksamer Honorarvereinbarungen vorzeitig ganz in die Honorarberatung wechseln wollen, dieser Weg derzeit noch verbaut ist: Denn bis das IDD-Umsetzungsgesetz in Kraft tritt, ist der neue Berufsstand des Versicherungsberaters nach § 34d Gewerbeordnung noch nicht geschaffen.

Als zukünftige rechtskonforme Lösung für den Abschluss (auch) von Honorarvereinbarungen regt Reichow an, zwei Vertriebsunternehmen parallel zu führen: das bereits etablierte für die Provisions-, ein neu zu gründendes für die Honorarberatung.

Zum Vermittlerkongress 2017 der auf Vertriebs- und Vermittlerrecht spezialisierten Kanzlei Jöhnke & Reichow fanden sich am 22. Februar 2017 rund 200 Vermittler aus der Versicherungs- und Finanzbranche in Hamburg ein. Die Rechtsanwälte der Kanzlei und die Kooperationspartner von der Fondsgesellschaft Fidelity, dem Rechtsschutzversicherer KS/Auxillia, dem Spezialmakler Hans John Versicherungsmakler und der Digitalagentur Maklerhomepage.net hielten neun Vorträge zu aktuellen Fragen rund um den Vermittlerbetrieb – von Haftungsfallen in der Kundenberatung über rechtssichere Homepagegestaltung bis zur IDD-Umsetzung.

Trotz der kurzen Planungsphase von rund zehn Wochen – die Idee für den Vermittlerkongress entstand erst im Dezember 2016 – zeigten sich Jöhnke & Reichow gegenüber DFPA mit der Resonanz sowohl seitens der Vermittler als auch seitens der Kooperationspartner hochzufrieden.

Quelle: eigene Recherche

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Hamburg. Sie ist auf die Bereiche Bankrecht, Erbrecht, Kapitalanlagerecht, Markenrecht, Urheberrecht, Vertriebsrecht, Versicherungsrecht und Wettbewerbsrecht spezialisiert. (jpw1)

www.joehnke-reichow.de

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