HWB: Ab 2018 zahlt der Anleger bei thesaurierenden Fonds Steuern laufend selbst

Ab Januar 2018, wird nicht allein der Anleger, sondern auch der Investmentfonds besteuert. Auf Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien müssen aus Deutschland stammende Einkünfte mit 15 Prozent versteuert werden, berichtet der Fondsvermögensverwalter HWB Capital Management. Eine doppelte Besteuerung erfolgt nicht, da Ausschüttungen und Gewinne teilweise von der Abgeltungsteuer freigestellt werden. Dies hängt von der Fondsart ab. Der als Folge der Einführung der Abgeltungssteuer gewährte Bestandsschutz für Fondsanteile, die vor dem Jahr 2009 erworben wurden, entfällt. Als Ausgleich wird für diese Fondsanteile ab dem Jahr 2018 ein Sonderfreibetrag eingeführt.

Bei offenen Immobilienfonds sind künftig 60 Prozent der Ausschüttungen steuerfrei. Wenn sie mehrheitlich im Ausland investieren sind es 80 Prozent. Für Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Ausschüttungen steuerfrei, für Mischfonds 15 Prozent. Letzteres unter der Voraussetzung, dass die Aktienquote mindestens 25 Prozent beträgt. Auf Zinseinkünfte zahlen Fonds keine Steuern.

Der Sonderfreibetrag liegt bei 100.000 Euro (200.000 Euro für Ehepaare oder andere "Oder"-Depots).

Der Fiskus nimmt fiktiv an, dass die Fondsanteile Ende 2017 verkauft und zum 1. Januar neu erworben werden. Damit entsteht 2017 ein fiktiver Veräußerungsgewinn, der steuerfrei bleibt. Danach beginnt die Gewinnberechnung neu. Alle danach anfallenden Wertsteigerungen bleiben bis zu 100.000 Euro steuerfrei. Deswegen lohne es sich nicht, die Fondsanteile vor dem Jahresende zu verkaufen, betont der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI). Wenn Anleger die Anteile vor 2018 veräußern, steht ihnen der Freibetrag nicht mehr zu. Bei einer Anlage von 100.000 Euro in Fondsanteilen und einem jährlichen Wertzuwachs von sechs Prozent wäre der Freibetrag 2030 ausgeschöpft. Anlegern, die Gefahr laufen, in absehbarer Zeit den Freibetrag auszuschöpfen, bleibt die Möglichkeit, ihre Anteile rechtswirksam vor Ende des Jahres 2017 zu übertragen. Der Empfänger hat den Vorzug seines eigenen Freibetrages. Darüber hinaus können Verluste aus Anteilsverkäufen von Altanlagen verrechnet werden, so dass der Freibetrag aufgefüllt werden kann.

Eine weitere Änderung betrifft thesaurierende Fonds. Bisher mussten Anleger diese Erträge mit der Steuererklärung angeben, künftig werden diese laufend besteuert. Jährlich muss künftig eine Vorabpauschale versteuert werden. Dies ist die Differenz zwischen dem Basisertrag des Fonds und der Ausschüttung. Den Basisertrag ermittelt die Depotbank zu Jahresbeginn für das vorangegangene Kalenderjahr. Dazu multipliziert sie den Rücknahmepreis zu Beginn des vorangegangenen Kalenderjahres mit 70 Prozent des jährlichen Basiszinses. Der Basiszins leitet sich aus der langfristigen Rendite öffentlicher Anleihen ab und orientiert sich an dem Zinssatz, den die Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten für den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Veröffentlicht wird er im Bundessteuerblatt. Im Jahr 2017 waren es 0,59 Prozent. Vom Basisertrag wird die Ausschüttung des vorangegangenen Kalenderjahres abgezogen. Die Steuern werden von der Depotbank abgeführt. Diese darf dazu Geld von einem Konto des Anlegers einziehen, und zwar auch ohne Einwilligung und unter Ausnutzung des Dispokredits. Bislang stellten in Deutschland aufgelegte thesaurierende Fonds den Depotbanken Geld für die fälligen Steuern zur Verfügung. Künftig zahlt der Anleger selbst.

Für Riester- und Rürup-Sparer wird es keine neuen Regeln geben. Dagegen unterliegen Fonds für vermögenswirksame Leistungen der neuen Besteuerung. Auch Fonds in fondsgebundenen Lebensversicherungen werden auf ihrer Fondsebene künftig genauso besteuert wie ohne Versicherungsmantel. Die Erträge bleiben dabei steuerfrei, wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde.

Quelle: Pressemitteilung HWB Capital Management

HWB Capital Management mit Sitz Trier ist ein Anbieter von Fondsvermögensverwaltungen. (TS1)

www.hwb-fonds.eu

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