IDD: Honorarkonzept mit Änderungen zufrieden

Der Gesetzgeber fördert mit dem in der Bundestagssitzung vom 29. Juni 2017 beschlossenen IDD Umsetzungsgesetz ausdrücklich die Honorarberatung, so der Servicedienstleister für Honorarberatung Honorarkonzept. Dabei habe der Gesetzgeber im letzten Moment richtigerweise erkannt, dass eine scharfe Trennlinie zwischen Honorar und Provision und die Förderung des Status „Versicherungsberater“ nicht zur gewollten Stärkung der Honorarberatung geführt hätte. Die gewünschte Stärkung sei nur durch die Öffnung der Honorarberatung für die Vielzahl der unabhängig und professionell beratenden Marktteilnehmer möglich: den Versicherungsmaklern.

Durch das IDD-Umsetzungsgesetz können Makler auch zukünftig Honorare mit Privatkunden vereinbaren. Honorarkonzept hatte sich dafür eingesetzt und begrüßt die nun beschlossene Markt- und mögliche Geschäftserweiterung für Versicherungsmakler ausdrücklich. Dies umso mehr, als der Druck auf Abschlussprovisionen weiter zunehmen werde. Die Aufwände der Vermittler werden gleichzeitig eher steigen, außerdem werden Provisionsmakler ihren Kunden künftig deutlich und transparent aufzeigen müssen, warum ihre Provision dem Kundeninteresse nicht schadet, so Honorarkonzept. In dieser herausfordernden Situation habe die IDD-Gesetzgebung nun den Maklern mit der Öffnung der Honorarberatung den Weg geebnet, sich weiter von Provisionsabhängigkeiten zu befreien und kundenorientierte, individuelle und zugleich angemessene Vereinbarungen direkt mit ihren Kunden abzuschließen.

Quelle: Pressemitteilung Honorarkonzept

Die Honorarkonzept GmbH mit Sitz in Göttingen ist ein Servicedienstleister für Honorarberater im Bereich Finanzen und Versicherungen. Das im Jahr 2009 gegründete Unternehmen stellt seinen angeschlossenen Honorarberatern eine Bandbreite von Nettoprodukten, Seminare und Coachings sowie IT-Tools für Beratung, Analyse und Verwaltung zur Verfügung. (JF1)

www.honorarkonzept.de

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