IDD im Bundesrat verabschiedet - Versicherer in Bedrängnis

Der Bundesrat verabschiedete am 10. Juli 2017 das Umsetzungsgesetz zur Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). Das Gesetz tritt am 23. Februar 2018 in Kraft. Laut einer Kurzumfrage der Business- und IT-Beratung Q-Perior schätzen 71 Prozent der befragten Fachbereichsverantwortlichen von Versicherern die Auswirkungen von IDD auf ihre Abteilung als hoch ein, 21 Prozent als mittel und acht Prozent als gering. Nichtsdestotrotz stehen viele Versicherer bei der Umsetzung noch am Anfang. Insgesamt 63 Prozent der Befragten gaben gegenüber Q-Perior an, gerade mit der IDD-Umsetzung zu starten oder Initialisierungsworkshops durchzuführen. Die Minderheit (37 Prozent) realisiert bereits erste Maßnahmen.

„Bislang zögerten viele Versicherer mit der konkreten Umsetzung, da einige Details der Richtlinie bis zur heutigen Verabschiedung durch den Bundesrat noch unklar waren“, erklärt Uta Niendorf, Associate Partner bei Q-Perior. „Jedoch können sich Versicherer nicht mehr erlauben, noch auf weitere Veröffentlichungen von Leitlinien, Durchführungsverordnungen und technischen Standards zu warten.“ Schließlich hätten die Kernpunkte von IDD wie zum Beispiel der erweiterte Geltungsbereich durch die Regulierung sämtlicher Vertriebswege oder das neue Produktfreigabeverfahren (POG) erhebliche Auswirkungen auf zahlreiche Prozesse im Unternehmen.

Verantwortliche, die noch auf Änderungen durch den Abstimmungsprozess des Gesetzgebungsverfahrens gehofft haben, wurden enttäuscht. Zwar entfallen die Doppelberatungspflicht und das Honorarverbot für Makler. Jedoch waren diese beiden Aspekte keine Aufwandstreiber. Aus den Verhandlungen hat sich sogar eine Verschärfung in der Beratung und dem Vertrieb von Restschuldversicherungen ergeben. Verbraucher erhalten erweiterte Widerrufrechte, sodass Vermittlern beziehungsweise Versicherern durch die mehrmalige Bereitstellung der Widerrufbelehrung und des Produktinformationsblattes zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht. Auch bei den Weiterbildungspflichten gibt es keine tatsächliche Entlastung. Mit der zuletzt eingebrachten Änderung bleiben nur sogenannte Annexvermittler unter bestimmten Bedingungen von den Weiterbildungspflichten ausgenommen. Die Umsetzung bleibt somit für alle Versicherer entsprechend aufwendig.

Quelle: Pressemitteilung Q-Perior

Die Q-Perior AG mit Sitz in München ist eine inhabergeführte Business- und IT-Beratung mit Standorten in Deutschland, Schweiz, Österreich, Slowakei, USA und Kanada. Neben der Spezialisierung auf die Branchen Versicherungen, Banken, Industrie und öffentlicher Sektor bietet Q-Perior ein branchenübergreifendes Beratungsspektrum in den Bereichen Audit & Risk, Beschaffung, Business Intelligence, Finanzen & Controlling, Kundenmanagement, Projekt- & Implementierungsmanagement, strategisches IT-Management und Technologie. (JF1)

www.q-perior.com

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