"IDD-Umsetzungsgesetz schadet dem Verbraucherschutz"

Nach Einschätzung der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) schadet das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb, auch bezeichnet als Vermittlerrichtlinie IDD, dem Verbraucherschutz. Dies hat der VSAV in einem Brief an entscheidende Vertreter des zuständigen Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz dargelegt.

„Das Gesetz führt in der Praxis zum Gegenteil dessen, was der Gesetzgeber eigentlich will“, sagt VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth. „Er wird die reine Honorarberatung kaum stärken und schwächt gleichzeitig die unabhängige Beratung insgesamt. Er will die Provisionsberatung zurückdrängen, die Folge des Gesetzes ist aber die Stärkung des versicherungsabhängigen Vertriebs.“ Dadurch würde der Verbraucherschutz geschwächt.

Der VSAV vertritt die Maxime, dass nur ein funktionierender Verbraucherschutz auch Schutz für Vermittler und Berater bedeutet. Abschaffung der Mischmodelle fördere nicht die unabhängige Beratung sondern die gebundenen Vertriebsstrukturen.

Im Kern kritisiert der VSAV, dass vor allem Mischmodelle, wonach unabhängige Makler entweder gegen Provisionen oder Honoraren arbeiten, abgeschafft werden sollen. Damit würde der Berufstand des Maklers aus dem Privatmarkt gedrängt, da dieser nach den zahlreichen Regulierungen kaum noch wirtschaftlich zu betreiben ist. Die allerwenigsten der derzeit 46.000 Makler würden in die reine Honorarberatung wechseln sondern sich gebundenen Vertriebsstrukturen anschließen. Eine flächendeckende Honorarberatung wäre so unmöglich zu erreichen.

Im Ergebnis bleiben aus Sicht des VSAV wichtige Errungenschaften der unabhängigen Beratung für die Verbraucher auf der Strecke: Kostengünstige Netto-Tarife würden künftig kaum noch angeboten. Leistungsstarke Produkte werden laut VSAV künftig weniger verkauft. Im Leistungsfall erfahre der Verbraucher künftig weniger Unterstützung durch seinen Makler. Die Beratungsintensität insgesamt werde abnehmen, vor allem für einkommensschwache Bevölkerungsschichten. Barth: „Uns geht es nicht darum Besitzstände zu wahren. Unsere kleine Hoffnung ist, dass der Gesetzgeber im letzten Moment doch noch zur Einsicht kommt und erkennt, wie weit er sich von den Interessen der Verbraucher entfernt.“

Quelle: Pressemitteilung VSAV

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) ist eine 2004 gegründete Branchenvereinigung zur Förderung der beruflichen, fachlichen und unternehmerischen Kompetenzen der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsvermittler. Sie hat über 1.000 Mitglieder und 64 Netzwerkpartner. (JF1)

www.vsav.de

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