IDD-Verordnungsentwurf: Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD) muss bis zum 23. Februar 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der IDD vom 20. Juli 2017 wurden die notwendigen gesetzlichen Änderungen in der Gewerbeordnung sowie im Versicherungsvertrags- und im Versicherungsaufsichtsgesetz vorgenommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 24. Oktober 2017 die Länder- und Verbändeanhörung zu einem entsprechenden Verordnungsentwurf eingeleitet. Bis zum 24. November können Stellungnahmen eingereicht werden.

Gegenstand des Verordnungsentwurfs des BMWi zur Umsetzung der IDD sind zahlreiche Details, insbesondere zur Ausgestaltung der neuen Weiterbildungspflicht, die durch Rechtsverordnung auf Grundlage des § 34e der Gewerbeordnung geregelt werden müssen. (JF1)

Quelle: Homepage BMWi

www.bmwi.de

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