Kapitalanlagen: BaFin veröffentlicht Rundschreiben

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das im Januar konsultierte Kapitalanlagerundschreiben veröffentlicht. Es enthält Hinweise zur Anlage des Sicherungsvermögens und richtet sich an alle Unternehmen, die zum Erstversicherungsgeschäft zugelassen sind und unter die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen fallen (§§ 212 bis 217 Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG), sowie an deutsche Pensionskassen und Pensionsfonds. Die im Rundschreiben dargestellte Verwaltungspraxis findet ab sofort Anwendung.

Das Kapitalanlagerundschreiben konkretisiert die Vorschriften der Anlageverordnung und Kapitel 4 der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung. Es ersetzt das im Jahr 2011 veröffentlichte Rundschreiben zur Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen. Das Rundschreiben zu Anlagen in Asset-Backed-Securities und Credit-Linked-Notes aus dem Jahr 2002 sowie das Rundschreiben zu Anlagen in Hedgefonds von 2004 werden aufgehoben. Außerdem hebt das Kapitalanlagerundschreiben die Auslegungsentscheidungen auf, die die BaFin in den Jahren 2013 und 2014 zur Anlage in Unternehmensdarlehen, zu Anlagen im High-Yield-Bereich und zur schuldnerbezogenen Beschränkung von Anlagen bei der Europäischen Union, dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sowie der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) veröffentlicht hatte. (JF1)

Quelle: Homepage BaFin

www.bafin.de

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