Koalitionsparteien einigen sich auf mehr Verbraucherschutz bei Bauträgergeschäften

Der Bauherren-Schutzbund (BSB) begrüßt die Koalitionsvereinbarung zwischen den Unionsparteien und der SPD, bestehende Schutzlücken im Bauträgervertragsrecht schließen zu wollen. Geschäftsführer Florian Becker betont die Notwendigkeit: „Wohnungskäufer können heute keinen rechtssicheren Vertrag mit einem Bauträger abschließen. Deshalb betrachten wir die Übernahme unserer langjährigen Forderung, das Bauträgervertragsrecht grundlegend zu überarbeiten, als äußerst positives Verhandlungsergebnis.“

Konkret einigten sich die verhandelnden Parteien darauf, Erwerber im Insolvenzfall des Bauträgers zukünftig besser zu schützen. Becker sieht das als klaren Fortschritt: „Die bestehenden Problematiken führen aktuell nicht selten zu existenzbedrohenden Situationen beim Verbraucher.“ Beim Kauf einer Wohnung vom Bauträger erhalte der Erwerber diese erst mit der Fertigstellung. Geht der Bauträger während der Bauphase Pleite, drohten dem Erwerber lange Rechtsstreite und kostspielige Bauzeitverzögerungen. „Ein Recht auf Rückabwicklung des Vertrags im Insolvenzfall würde Erwerbern deutlich mehr Sicherheiten geben“, sagt Becker. Ebenfalls erleichtert werden soll die Abnahme des Gemeinschaftseigentums. Aufgrund der unklaren Rechtslage sei der Erwerber bei der Abnahme immer wieder mit Verfahrensweisen der Bauträger konfrontiert, die ihn benachteiligten.

Quelle: Pressemitteilung Bauherren-Schutzbund

Der Bauherren-Schutzbund e.V. ist mit jährlich rund 50.000 Verbraucherberatungen und mehr als 10.000 betreuten Bauvorhaben im Alt- und Neubau Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für private Bauherren und Wohnungskäufer. Der gemeinnützige Verein setzt sich für mehr Rechtssicherheit beim Bauträgervertragsrecht ein. (mb1)

www.bsb-ev.de

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