Lebensversicherungen: Verbraucherzentrale unterstützt bei Widerspruch

Angesichts sinkender Überschüsse und schlechter Renditen neigen viele Verbraucher zur Kündigung lang laufender Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die eigentlich der finanziellen Absicherung im Alter dienen sollen. Laut Verbraucherzentrale Hamburg sei das nicht immer sinnvoll, da so viel Geld verloren gehen könnte. Verbraucher, die ihren Vertrag beenden möchten, sollten wenn möglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und gegenüber dem Versicherer hartnäckig bleiben.

Wer zwischen 1995 und 2007 eine private Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann seinem Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen noch immer widersprechen und ihn rückabwickeln. Die Verbraucherzentrale Hamburg prüft die Verträge Betroffener und erstellt für den Fall des möglichen Widerspruchs eine versicherungsmathematische Kalkulation.

„Leider hören wir immer wieder, dass Versicherungskonzerne ihre Versicherten mit Abwimmelschreiben hinhalten oder fadenscheinige Gründe vorschieben, um die Auszahlung nach einem Widerspruch zu vermeiden“, berichtet Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Doch wer am Ball bleibt und seine Forderung konkret beziffert, hat große Chancen nahezu die gesamte eingezahlte Summe plus Zinsen zu retten.“ Lediglich die Kosten für den Risikoschutz, beispielsweise für die Absicherung von Angehörigen, dürfen die Versicherungsgesellschaften einbehalten. „Mit unserer versicherungsmathematischen Berechnung haben Verbraucher oft eine gute Verhandlungsposition und können sich besser zur Wehr setzen.“

Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg

Die Verbraucherzentrale Hamburg ist einer von 41 Verbraucherverbänden, die unter der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin organisiert sind. Der im Jahr 2000 gegründete vzbv vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (JF1)

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