Lebensversicherungsreformgesetz: "Interessen der Versicherten nicht ausreichend berücksichtigt"

Der Bund der Versicherten (BdV) hat den Entwurf zur Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) in Augenschein genommen. Demnach sieht die Bundesregierung dringende Handlungsbedarfe unter anderem im Bereich der Zinszusatzreserve, der Provisionsdeckelung und der Bewertungsreserve. „Insgesamt stehen damit 60 Prozent des Lebensversicherungsreformgesetzes zur Disposition und müssen überarbeitet werden“, stellt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein fest. Doch wer sich mit der Evaluierung jetzt Besserungen erhofft, werde „schwer enttäuscht“.

„Die Evaluation blendet die katastrophalen Folgen des LVRG in Sachen Überschussbeteiligung und Beteiligung an den Bewertungsreserven gezielt aus“, so Kleinlein. „Der Skandal ist das, was offenkundig nicht Gegenstand der Evaluation ist, nämlich eine Analyse, wie viele Milliarden Euro an Bewertungsreserven bei der Überschussbeteiligung nicht mehr eingerechnet werden“, erläutert Versicherungsmathematiker Kleinlein. Die Verbraucher würden somit nach wie vor um ihre Vermögenswerte betrogen.

Die Einführung eines gesetzlichen „Provisionsdeckels“, um weiterhin Fehlanreize zu vermeiden, sei mehr als überfällig, denn der gewünschten – und von Politik, und Versicherungsaufsicht angemahnten – nachhaltigen Senkung der Abschluss- und Vertriebskosten hat sich die Versicherungswirtschaft verweigert. „Die Branche hat es versäumt, von sich aus dem Willen des Gesetzgebers zu folgen und die Abschlusskosten zu senken. Jetzt ist es nur folgerichtig, wenn der Gesetzgeber reagiert“, so Kleinlein.

Der BdV sieht seit Langem dringenden und umgehenden Anpassungsbedarf bei der Zinszusatzreserve (ZZR), denn durch die ZZR würden dem Überschusssystem Milliarden entzogen, den Verbraucher vorenthalten und somit eine rentable private Altersvorsorge verhindert. „Es ist zwar richtig, wenn bei der Zinszusatzreserve nachgebessert werden soll, damit überbordende Reserveanforderungen nicht die Unternehmen erdrücken“, so Kleinlein. Er gibt jedoch zu bedenken, dass bei dieser Hilfestellung für die Unternehmen die Belange der Versicherten an erster Stelle stehen müssten.

Der BdV sieht sich aufgrund des Entwurfs zur Evaluierung des LVRG zudem darin bestätigt, dass die Regierung Vorbereitungen treffen will, damit im Falle der Insolvenz eines Versicherers ein Lebensversicherungsbestand schneller und effizienter auf den Notfallpool übertragen werden kann. „Ausdrücklich sollen Maßnahmen ergriffen werden, damit bei einer Versicherungspleite schneller reagiert werden kann. Unklar ist, warum sich die Bundesregierung jetzt auf das Schlimmste vorbereiten möchte“, so der Verbraucherschützer. „Da sollte sich die Bundesregierung zum Wohle aller Versicherten, die sich in puncto Altersvorsorge auf eine Lebensversicherung verlassen haben, aus der Deckung wagen und endlich Tacheles reden“, fordert Kleinlein.

Quelle: Pressemitteilung BdV

Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF1)

www.bundderversicherten.de

Zurück

Recht

BaFin Präsident Mark Branson, Präsident der Bundesanstalt für ...

Ab Mitte Januar 2025 müssen Finanzunternehmen die europäische Dora-Verordnung ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt