Moneeda AG ist nicht von der BaFin genehmigt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Moneeda AG aus dem Liechtensteinischen Vaduz keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Auf ihrer Internetseite www.extauri.com behauptet das Unternehmen, dass die Plattform unter anderem von der BaFin „genehmigt“ (approved) worden sei. Dies trifft nicht zu. (JF1)