Neue Sammelklage stärkt Verbraucherschutz

Der Bundesrat ebnet den Weg für die Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie in Deutschland. Verbraucherzentralen können bei Massenschäden künftig direkt Entschädigungen für Verbrauchern einklagen.

Bisher konnten Verbraucherverbände mit Massenverfahren lediglich feststellen lassen, dass Verbraucher Entschädigungen fordern können. Die EU-Verbandsklagerichtlinie macht diesen Schritt überflüssig. Ihre Umsetzung in Deutschland hat nun auch den Bundesrat am 29. September 2023 passiert.

„Die neue Klage ist ein echter Meilenstein für den Verbraucherschutz. Dass die Verbraucherzentralen direkte Entschädigungsleistungen für eine Vielzahl betroffener Verbraucher einklagen können, ist ein Novum in Deutschland”, sagt Ramona Pop, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv).

Unterschied zur Musterfeststellungklage ist dabei, dass bei einer erfolgreichen Sammelklage mit Abhilfeurteil Verbraucher direkt eine Entschädigung bekommen. Anders als bei der im Jahr 2018 eingeführten Musterfeststellungsklage müssen Betroffene keine individuelle Klage mehr im Nachgang anstoßen, um eine Leistung zu erhalten. Innerhalb des Gerichtsverfahrens werden die Bedingungen für eine Entschädigung geklärt. Am Ende einer erfolgreichen Klagen prüft ein Sachwalter, welche angemeldeten Verbraucher wie viel Entschädigung erhalten können. Eine Teilnahme an einer Sammelklage ist für Verbraucher kostenfrei. (DFPA/abg)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) vertritt Verbraucher-Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung und klagt Verbraucherrechte vor Gericht ein. Als Dachverband der 16 Verbraucherzentralen der Länder und 27 Verbraucherschutzorganisationen bündelt er die Kräfte für einen starken Verbraucherschutz. Er unterhält Büros in Berlin und Brüssel.

www.vzbv.de

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