Noon Finance GmbH ist insolvent

Die Noon Finance GmbH (vormals firmierend unter VertsKebap Finance GmbH) meldete am 10. August 2018 Insolvenz an. Grund ist die kurz zuvor am 7. August eingetretene Insolvenz (Chapter 11) der Schwestergesellschaft Noon Mediterranean, Inc. (vormals firmierend unter Verts Mediterranean Grill, Inc.) in den USA. Dieser ist es in den vergangenen Monaten weder gelungen ausreichende Umsätze zu erwirtschaften noch neues Eigen- beziehungsweise Fremdkapital in ausreichender Höhe aufzunehmen, um ihre Aufwendungen aus dem operativen Geschäftsbetrieb zu decken. Das meldet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Durch die eingetretene Insolvenz der Noon Mediterranean erhält Noon Finance keine Zahlungen mehr von der US-amerikanischen Schwestergesellschaft, auch wenn diese saniert wird. Dies hat zur Folge, dass die Rückzahlungen auf die von Noon Finance gewährten Nachrangdarlehen nicht mehr geleistet werden können. Da es keine Insolvenzmasse gibt, fallen alle Darlehen von Noon Finance vollumfänglich aus. Dabei handelt es sich um folgende Vermögensanlagen:

Noon Finance GmbH - Laufzeit drei Jahre, Verzinsung acht Prozent - Nachrangdarlehen

  • Typ A - Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt vom 11. November 2015 (Datum der Prospektaufstellung), veröffentlicht am 23. November 2015; Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt vom 29. August 2017 (Datum der Prospektaufstellung), veröffentlicht am 11. September 2017

Noon Finance GmbH - Laufzeit fünf Jahre, Verzinsung zehn Prozent - Nachrangdarlehen

  • Typ B - Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt vom 11. November 2015 (Datum der Prospektaufstellung), veröffentlicht am 23. November 2015; Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt vom 29. August 2017 (Datum der Prospektaufstellung), veröffentlicht am 11. September 2017

Noon Mediterranean hatte ihre Zinszahlungen und Rückzahlungen gegenüber Noon Finance bereits Anfang Dezember 2017 bis auf weiteres ausgesetzt. Daraufhin hat Noon Finance ihrerseits Anfang Dezember 2017 ihre Zinszahlungen und Rückzahlungen gegenüber den Darlehensgebern der Nachrangdarlehen Typ A sowie den Darlehensgebern der Nachrangdarlehen Typ B ebenfalls bis auf weiteres ausgesetzt und das öffentliche Angebot für die Nachrangdarlehen Typ A und die Nachrangdarlehen Typ B vorzeitig am 5. Dezember 2017 beendet. Siehe auch Veröffentlichung nach § 11a Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) von Januar 2018.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

Die BaFin geht davon aus, dass die Vermögensanlagen, für die diese Tatsache bekannt gemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 VermAnlG entspricht und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.

Quelle: Newsletter Noon Finance

www.bafin.de

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