P&R-Insolvenz: Fortschritt bei Sicherung von Vermögenswerten

Bei der Sicherung von Vermögenswerten zu Gunsten der Gläubiger der insolventen deutschen P&R Gesellschaften haben die Insolvenzverwalter einen weiteren Fortschritt erzielt. Die Anteile an der nicht insolventen Schweizer P&R Gruppen-Gesellschaft, bei der die Einnahmen aus der weltweiten Container-Vermietung zusammenlaufen, gehören nun den deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften. Auf der Grundlage einer Verpfändung durch den bisherigen Eigentümer der Schweizer P&R und Gründer der Gruppe, Heinz Roth, nach Schweizer Recht wurden diese auf dem Wege des sogenannten „Selbsteintritts“ an diese beziehungsweise deren Insolvenzverwalter übertragen. Gleichzeitig wurde Roth aus dem Verwaltungsrat entlassen.

„Nachdem wir bereits einen alleinvertretungsberechtigten Verwaltungsrat installieren konnten, haben wir im Rahmen unserer vielfältigen Stabilisierungs- und Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf die Schweizer P&R nun eine weitere wichtige Hürde genommen. Die Gesellschaft und das dort laufende Container-Management sind nunmehr im direkten Zugriff der Insolvenzverwalter. Wichtig ist vor allem, dass der Geschäftsbetrieb der nicht insolventen Schweizer P&R völlig ungestört weiterläuft, alle laufenden Zahlungen geleistet werden können und sichergestellt ist, dass die dort eingehenden Gelder über die deutschen Insolvenzverfahren an die Anleger verteilt werden können,“ so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.

Aufgrund der vertraglichen und historisch gewachsenen Strukturen werden die Einnahmen aus der Container-Vermietung an Leasing- und Transportgesellschaften weltweit zunächst in der Schweizer Gesellschaft erzielt. Diese soll - wie eine „Zahlstelle“ - ihre Einnahmen an die deutschen P&R Gesellschaften weiterleiten.

Die bereits durchgeführten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die erwirtschafteten Einnahmen letztlich den Gläubigern der deutschen P&R Gesellschaften zu Gute kommen.

Wieviel bei einer bestmöglichen Verwertung durch eine Kombination aus Weitervermietung und Verkauf der Container an die Anleger zurückfließen kann, lasse sich derzeit noch nicht abschätzen. Dies hänge auch von der Entwicklung der Weltwirtschaft und Wechselkursschwankungen ab, insbesondere jedoch von der Möglichkeit der ungestörten Weitervermietung der Container durch die Schweizer P&R.

Die Insolvenzverwalter sind weiterhin dabei, die Voraussetzungen für eine erste Abschlagsverteilung zu schaffen. Die gerichtlichen Prüfungstermine wurden zwischenzeitlich auf den 29. Mai 2019 vertagt. Allerdings muss zunächst Rechtssicherheit über die generierten Mittel und über die festgestellten Forderungen hergestellt sein. Die Übernahme der Anteile stellt hierfür einen wichtigen Zwischenschritt dar. Ziel bleibt es weiterhin, eine erste Zahlung an die Gläubiger im Jahr 2020 zu leisten. Dies sei ein vergleichsweise früher Zeitpunkt in Insolvenzverfahren dieser Größenordnung und Komplexität.

Quelle: Pressemitteilung Jaffé Rechtsanwälte

Die Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht tätige Sozietät. (JF1)

www.jaffe-rae.de

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