POC-Fonds: LG Berlin spricht Anleger Schadensersatz zu

Mit Urteil vom 16. Mai 2017 hat das Landgericht Berlin einem Anleger des Geschlossenen Fonds „POC Growth 2“ des Emissionshauses Proven Oil Canada Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater zugesprochen. Dem Anleger ist seine Beteiligungssumme in Höhe von 10.000 Euro Zug um Zug gegen die Übertragung der Anteile zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. Zudem ist der Anleger von der Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen freizustellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für das Gericht stand fest, dass der Anleger fehlerhaft beraten wurde und die fehlerhafte Beratung ursächlich für seine Entscheidung gewesen ist, sich am „POC Growth 2“ zu beteiligen. „Das Gericht zielte in seiner Begründung besonders auf eine sehr ungewöhnliche Klausel in dem Gesellschaftsvertrag ab, über die unser Mandant selbst bei einer reinen Anlagevermittlung unbedingt hätte aufgeklärt werden müssen“, so Florian Hitzler, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte. Diese Klausel besagt, dass Ausschüttungen selbst dann vollständig zurückgefordert werden können, wenn sie ausschließlich aus Gewinnen stammen, ordnungsgemäß bilanziert und von der Gesellschafterversammlung genehmigt wurden. Diese Klausel sei nicht nur überraschend, sondern vor allem deshalb ungewöhnlich, „weil sie quasi die Axt an der Grundlage der Refinanzierung und Amortisierung der Einlage des Anlegers legt“, so das Gericht. Schon für die bloße Amortisierung der Investition sei diese Regelung eine nachhaltige Gefahr. Über dieses Risiko hätte der Anleger zwingend aufgeklärt werden müssen.

Der Kläger hatte sich mit 10.000 Euro am „POC Growth 2 beteiligt“. Zu der Beteiligung hatte er sich entschlossen, nachdem ihm die Geldanlage im Beratungsgespräch als werthaltig, sicher und zur Altersvorsorge geeignet dargestellt worden sei. Über die Risiken der Beteiligung wie die eingeschränkte Handelbarkeit der Anteile, die Rückforderung von Ausschüttungen oder die Möglichkeit des Totalverlusts sei er hingegen nicht aufgeklärt worden. „Unser Mandant konnte glaubhaft darstellen, dass ihm die Beteiligung als eine nahezu risikolose Geldanlage dargestellt wurde und er sich nicht beteiligt hätte, wenn er von den Risiken gewusst hätte“, sagt Hitzler.

Zu Beginn der Beteiligung erhielt der Kläger regelmäßig Ausschüttungen, insgesamt knapp 2.000 Euro. Als die Fondsgesellschaft jedoch in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, stockten nicht nur die Auszahlungen, sondern schließlich wurden auch die bereits geleisteten Ausschüttungen zurückgefordert. Rund 1.100 Euro zahlte der Kläger zurück, die restlichen knapp 900 Euro wurden von der Fondsgesellschaft ebenfalls zurückverlangt.

Quelle: Pressemitteilung Brüllmann Rechtsanwälte

Brüllmann Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige, unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Stuttgart. (JF1)

www.bruellmann.de

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