PRIIPs: Etappensieg für Verbraucher erreicht

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) bewertet das PRIIPs-Votum des Wirtschafts- und Währungsausschusses im EU-Parlament (ECON) als großen Fortschritt in der Diskussion um die Mängel der neuen Anlegerinformationen.

„Das ist ein wichtiger Schritt für die europäischen Verbraucher“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Die längeren Fristen geben uns mehr Zeit, die Mängel des PRIIPs-KID gemeinsam mit den Regulierern zu beheben. Das sollte sinnvollerweise bei der Überprüfung der PRIIPs-Regeln geschehen, die für nächstes Jahr vorgesehen ist.“ Die Überprüfung sollte dabei nicht auf die Detailvorgaben der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) beschränkt bleiben. Auch die PRIIPs-Verordnung selbst müsse nach Meinung des BVIs an einigen Stellen noch einmal kritisch geprüft werden.

Der ECON hat am 3. Dezember eine Beschlussvorlage für das EU-Parlament verabschiedet, wonach zwei wichtige Fristen verlängert werden: Publikumsfonds sollen das PRIIPs-KID erst ab 2022 statt 2020 anwenden müssen, bis dahin dürfen sie die „Wesentlichen Anlegerinformationen“ weiter nutzen. Außerdem soll die Frist für die geplante Überprüfung der PRIIPs-Regeln um ein Jahr bis Ende 2019 verlängert werden.

Der BVI sieht nun keinen Grund mehr für einen „quick fix“ der Mängel, wie ihn die ESAs Anfang November vorgeschlagen haben, und fordert, dieses Vorhaben aufzugeben. „Das PRIIPs-KID soll 50 Millionen europäischen Privatanlegern als Entscheidungsgrundlage dienen, deshalb gilt der Grundsatz Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, so Richter. Die im Konsultationspapier der ESAs enthaltenen Ansätze für einen „quick fix“ lösen laut BVI die beiden strittigsten Probleme nicht: die irreführenden Berechnungen zu Transaktionskosten und Wertentwicklungsszenarien.

Quelle: Pressemitteilung BVI

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die im BVI organisierten Kapitalverwaltungsgesellschaften verantworten rund drei Billionen Euro von rund 50 Millionen privaten und institutionellen Investoren. (TH1)

www.bvi.de

Zurück

Recht

Ab Mitte Januar 2025 müssen Finanzunternehmen die europäische Dora-Verordnung ...

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt