"Provisionsdeckel ist verfassungswidrig, verbraucherfeindlich und hebt freien Wettbewerb auf"
Seit Monaten wird darüber diskutiert, einen sogenannten Provisionsdeckel für Versicherungsmakler einzuführen. Auch seitens der Bundesregierung wurde bereits geäußert, dass ein solcher Deckel angestrebt wird. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW setzt sich als Berufsverband unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzdienstleister aktiv gegen eine solche geplante Einkommenskürzung ein. „Es geht bei der ganzen Diskussion nicht um ein Prozent Vergütung mehr oder weniger. Es geht um sehr viel grundsätzlichere Fragen“, so der geschäftsführende Vorstand des AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth.
Aus Sicht des AfW wäre ein Provisionsdeckel verfassungswidrig. Es würde sich um einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die nach Artikel 12 Grundgesetz geschützte Gewerbefreiheit handeln. Um einen solchen Grundrechtseingriff zu rechtfertigen, müsste ersichtlich sein, dass dieser Eingriff zum Erreichen eines klar definierten Ziels erforderlich ist und zudem der Eingriff auch angemessen ist.
Zudem wäre ein Provisionsdeckel verbraucherschädlich. Der in den bisherigen Diskussionen angedachte Provisionsdeckel würde laut Dr. Frank Grund, Chef der BaFin-Versicherungsaufsicht, die unabhängigen Vermittler am härtesten treffen. Es würde für Versicherungsmakler zu einer erheblichen Einkommensreduzierung kommen. Das führe in seiner Konsequenz zu einer weiter sinkenden Attraktivität dieses Berufsstandes und damit zum Wegbrechen einer signifikanten Anzahl verbraucherschützender Versicherungsmakler.
Der AfW sieht den Provisionsdeckel als europarechtswidrig an. Er widerspräche den Zielen des europäischen Binnenmarktes. Zu diesen Zielen gehört insbesondere der freie und unverfälschte Wettbewerb. Der Bundesverband Finanzdienstleistung wird gemeinsam mit weiteren Unterstützern auch dazu demnächst überzeugend mit einem Sachverständigengutachten nachlegen.
Schließlich ist der AfW der Ansicht, dass es auch keinen sogenannten „weichen“ Provisionsdeckel durch die BaFin geben wird - ob nun über ein Rundschreiben oder sonstige Varianten von sogenanntem Soft Law. Derart starke – auch indirekte - Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Werte und Positionen stünden unter Parlamentsvorbehalt. Es sei nicht Sache einer gesetzesausführenden Behörde, Parlamentsrechte zu ersetzen. Sollte es im Einzelfall einen konkreten Missstand in der Ausgestaltung von Vergütungszusagen geben, sei es Sache der BaFin diesen zu benennen und einzuschreiten.
Norman Wirth: „Die Diskussion um den Provisionsdeckel ist überflüssig. Aus den vorgenannten Gründen wird er nicht kommen. Wir werden uns kompromisslos gegen jegliche Versuche von Politik und BaFin wenden, in die Rechtspositionen unserer Mitglieder einzugreifen. Wir werden nicht akzeptieren, dass der Provisionsdeckel als verbraucherschützendes Feigenblatt im Zusammenhang mit den – dringend notwendigen - Erleichterungen bei der Zinszusatzreserve zulasten der Versicherungsmakler eingeführt wird. Diese sind weder für das Niedrigzinsniveau, für Fehlkalkulationen von einigen Versicherungsgesellschaften, für die Intransparenz bei der Produktgestaltung, noch für die Gesamtvertriebskosten verantwortlich. Verfassungsrechte unserer Mitglieder lassen wir nicht auf dem Altar eines Pseudo-Verbraucherschutzes oder für eine höhere Profitabilität von Versicherern oder Aktionärsinteressen opfern.“
Quelle: Pressemitteilung AfW
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler mit Sitz in Berlin. Er vertritt rund 40.000 Finanzdienstleister aus rund 2.000 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. (JF1)