Rege Forderungsanmeldungen für insolvente P&R Gesellschaften

Nachdem am 24. Juli dieses Jahres die Insolvenzverfahren über die deutschen P&R-Verwaltungsgesellschaften eröffnet wurden (DFPA berichtete), ist nun der Versand der Formulare zur Forderungsanmeldung in den Insolvenzverfahren abgeschlossen. In den ersten zwei August-Wochen wurden mehr als 87.300 Schreiben an die insgesamt rund 54.000 Anleger verschickt. „Bis jetzt sind schon mehr als 30.000 Forderungsanmeldungen bei uns eingegangen. Das ist eine sehr starke Resonanz. Von vielen Anlegern haben wir darüber hinaus eine positive Rückmeldung für die gute Aufbereitung im Anmeldeformular erhalten, das sich mit ihren eigenen Berechnungen deckt“, teilt Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé mit.

P&R-Anleger haben für die Anmeldung ihrer Forderungen rund vier Wochen zur Verfügung. Das Gericht hat dafür entsprechend den Vorgaben der Insolvenzordnung eine Frist bis zum 14. September 2018 gesetzt. Die ersten Gläubigerversammlungen (Berichtstermine) finden am 17. und 18. Oktober 2018 statt. Hierfür wurde die Münchener Olympiahalle reserviert, um möglichst vielen Anlegern und Gläubigern die Teilnahme zu ermöglichen.

Oberstes Ziel für die Insolvenzverwalter ist weiterhin die Minimierung der Schäden der Anleger durch eine bestmögliche Verwertung der vorhandenen Container-Flotte. „Eine entsprechende Verwertung und Befriedigung der Anlegeransprüche außerhalb der deutschen Insolvenzverfahren ist rechtlich wie faktisch ausgeschlossen. Nur durch eine koordinierte Verwertung im Insolvenzverfahren können die Schäden für die Anleger so gering wie möglich gehalten werden. Die Anleger werden über die auf ihre Insolvenzforderungen gezahlte Quote an den Erlösen aus der koordinierten Verwertung partizipieren. Eine solche Verwertung kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn sie ungestört verläuft. Störungen des koordinierten Verwertungsprozesses können zu erheblichen Schäden für den einzelnen Anleger wie auch für die Gläubigergesamtheit bis hin zum Totalverlust führen. An den vielen positiven Rückmeldungen sehen wir, dass nahezu alle Anleger mit diesem Vorgehen einverstanden sind. Wir bedanken uns bei den Anlegern für ihr Vertrauen“, so Jaffé.

Derzeit laufe das von der nicht-insolventen Schweizer P&R Gesellschaft betriebene Container-Vermietungsgeschäft weiter stabil und laufende Einnahmen werden generiert. Aufgrund der vertraglichen und historisch gewachsenen Strukturen agiert die Schweizer Gesellschaft als Dienstleister, der die Einnahmen einziehen und weiterleiten soll.

Durch die zwischenzeitlich erreichten und weitere geplante Sicherungs- und Stabilisierungsmaßnahmen sollen die Einnahmen aus der Vermarktung der Container ebenso wie die Verwertungserlöse des eigenen Vermögens der Schweizer Gesellschaft einschließlich deren Beteiligungen letztlich allen Anlegern und Gläubigern der deutschen P&R Gesellschaften zu Gute kommen und in den deutschen Insolvenzverfahren an die Gläubiger verteilt werden.

„Es geht uns darum, bestmögliche Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen. Uns liegt zwar eine Vielzahl von Interessenbekundungen Dritter vor, die für die Container lediglich einen Bruchteil ihres Werts zahlen wollen. Unser Ziel ist es jedoch, die Schäden der Anleger zu minimieren und zu verhindern, dass Dritte die Gelegenheit nutzen, um auf Kosten der Anleger Geschäfte zu machen“, betont Jaffé.

Quelle: Pressemitteilung Jaffé Rechtsanwälte Insolvenzverwalter

Die Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht tätige Sozietät. (JF1)

www.jaffe-rae.de

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