S&K-Insolvenz – können Anleger ihr Geld behalten?
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Frankfurter Immobilienunternehmens S&K fordert von Anlegern in der Vergangenheit erhaltene Zahlungen wie Ausschüttungen, Gewinne und Kapitalrückzahlungen zurück. S&K sei nicht wirtschaftlich tätig gewesen, sondern habe Auszahlungen an alte Anleger durch Einzahlungen neuer Anleger finanziert. Es habe sich also um ein Schneeballsystem gehandelt, so der Insolvenzverwalter. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) seien die erhaltenen Zahlungen deshalb als Scheingewinne von den Anlegern an die Insolvenzmasse zu erstatten. Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp, die Mandanten in diesen Insolvenzanfechtungsprozessen vertritt, bezweifelt sowohl die Existenz eines solchen Schneeballsystems, als auch die Zahlungsunfähigkeit von S&K im Zeitpunkt der Auszahlung an die Mandanten. Beide Umstände seien aber Voraussetzung für eine Rückzahlungsverpflichtung.
Der Insolvenzverwalter begründet die These des Schneeballsystems mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und einem auszugsweise vorgelegten Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Im Strafprozess gegen die S&K-Gründer war allerdings der Vorwurf eines Schneeballsystems oder Betruges nicht haltbar. Die Angeklagten wurden am 29. März 2017 vom Landgericht Frankfurt (nur) wegen Untreue zu jeweils achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt (DFPA berichtete).
In der Verteidigung gegen den Insolvenzverwalter könnten sich betroffene Anleger die im Gesetz vorgesehene Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zu Nutze machen, so Buchalik Brömmekamp. Denn der Insolvenzverwalter müsse darlegen und beweisen, dass es sich bei den Zahlungen an Anleger um Scheingewinne handelt, die im Rahmen eines Schneeballsystems geflossen sind. Dies scheine nach dem Urteil im Strafprozess fernliegend.
Im Strafprozess sei dem Vernehmen nach auch zutage getreten, dass noch rund 25 Millionen Euro vorhanden sind. Aussagen des vorsitzenden Richters ließen vermuten, dass zumindest in den ersten Jahren kein Schneeballsystem, sondern ein solides Geschäftsmodell geplant und umgesetzt wurde. „Tatsächlich gibt es nach dem, was ich bislang gesehen habe, zahlreiche Anhaltspunkte auf eine umfassende Entfaltung wirtschaftlicher Tätigkeit“, meint Rechtsanwalt Dr. Hiebert von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp, der Anleger im Rahmen von Anfechtungsprozessen vertritt. „Die Chancen für eine Verteidigung gegen die behaupteten Anfechtungsansprüche wegen der Auszahlung von Scheingewinnen dürften mit dem Urteil des Strafgerichts jedenfalls gestiegen sein“, so Hiebert weiter.
Quelle: Pressemitteilung Kanzlei Buchalik Brömmekamp
Die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei. (JF1)