Sachkundenachweis für Immobilienmakler: IVD fordert Politik zum Handeln auf

Am 25. April 2017 beraten die Arbeitsgruppen der Fraktionen des Deutschen Bundestages über den Sachkundenachweis für Immobilienmakler und -verwalter. Der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick, sieht die Politik in der Pflicht sich bezüglich dieses Sachkundenachweises zügig zu entscheiden. „Es bleibt kaum noch Zeit zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in dieser Legislaturperiode. Jetzt ist rasches und entschlossenes Handeln erforderlich. Insbesondere die Unionsparteien sind aufgefordert, ihre Zurückhaltung gegenüber dem Gesetzesvorhaben abzulegen und die Auswirkungen am Immobilienmarkt ernst zu nehmen.“

Laut Schick ist es für den Verbraucherschutz dringend notwendig, dass noch in dieser Legislaturperiode per Gesetz eine Basis für den Berufszugang für Makler und Verwalter geschaffen wird. Dieses Vorhaben sei auch Bestandteil des Koalitionsvertrags.

In einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 29. März hatte sich der IVD gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund und weiteren Verbänden der Immobilienwirtschaft für den Sachkundenachweis stark gemacht. Es seien alle Argumente sowie Beispiele von Vermögensschäden durch Makler aufgrund mangelnder Sachkenntnis sowie Gerichtsentscheidungen zu verschiedenen Beraterpflichten von Maklern und Verwaltern vorgetragen worden. Der IVD beobachte mit Sorge, dass seitdem keine nennenswerten Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren erzielt wurden (DFPA berichtete).

„Im politischen Raum wird von einem dilatorischen Umgang des Gesetzes gesprochen. Dabei ist die Dringlichkeit einer Berufszulassungsregelung für Makler und Verwalter eindeutig. Die Beratung eines Immobilienmaklers bildet etwa die Entscheidungsgrundlage einer erheblichen Investition. Damit die Entscheidung nicht auf Sand gebaut wird und erhebliche Vermögensschäden aufgrund einer fehlerhaften Beratung verhindert werden, ist ein Mindestmaß an Berufsqualifikation erforderlich. Ein Ausbleiben des Sachkundenachweises ginge im Falle der Immobilienmakler zulasten tausender Familien, die sich den Wunsch eines Eigenheims erfüllen wollen und auf eine entsprechende Qualifikation des Maklers vertrauen“, sagt Schick.

Der IVD betont in diesem Zusammenhang, dass Verbraucher in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Vermögensschäden hinnehmen mussten, da sogenannte Gelegenheitsmakler ihr Fach nicht verstanden und dadurch falsch beraten hätten. Die Schäden entstünden etwa bei Falschberatungen mangels Sachkunde bei der Wertermittlung der Immobilie, bei sogenannten Steuersparimmobilien, bei Finanzierungsberechnungen, bei Denkmalschutzverfahren oder bei Beratungen zur vorliegenden Baugenehmigung.

Quelle: Pressemitteilung IVD

Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat rund 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. (JF1)

www.ivd.net

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