Spectrum zu Krypto-Verordnung MiCA: "Wichtiger Schritt für fairen Wettbewerb"

Mit einer Stimmenmehrheit von 517 zu 38 haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 20. April 2023 die Verordnung (EU) 2019/1937 zu Kryptowertemärkten angenommen. Die in Kurzform MiCA (Markets in Crypto Assets) genannte Verordnung ist die weltweit erste umfassende Regulierung für den Kryptosektor, schreibt Alpay Soytürk, Chief Regulatory Officer beim Handelplatz Spectrum Markets, in seinem aktuellen Marktkommentar.

Die MiCA regelt – ab Juli 2023 in einem phasenweisen 18-monatigen Einführungszeitraum – die Tokenisierung von übertragbaren Werten oder Rechten und legt einheitliche Anforderungen an Transparenz und Offenlegung in Bezug auf die Emissionstätigkeit, den Betrieb, die Organisation und die Governance von Kryptowerte-Dienstleistern fest. Darüber hinaus sind Verbraucherschutzregeln und Maßnahmen zur Verhinderung von Marktmissbrauch in ihr verankert.

Laut Soytürk sei die MiCA-Verordnung überdies auch ein wichtiger Schritt in Richtung eines fairen Wettbewerbs im Sinne des regulatorischen Grundsatzes „gleiche Aktivität, gleiches Risiko, gleiche Regeln“. Denn für Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen, welche als Finanzinstrumente gemäß der Finanzmarktrichtlinie MiFID gelten, sind bereits jetzt neben den Anforderungen aus der MiFID selbst die Prospektverordnung, die Transparenzrichtlinie, die Marktmissbrauchsverordnung, die Leerverkaufsverordnung, die Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer und die Settlement Finality Directive anwendbar.

Lange Zeit haben sich Gesetzgeber in vielen Jurisdiktionen weltweit nur sehr zögerlich dem Thema Regulierung des Kryptosektors genähert, was vor allem auf zwei Gründe zurückzuführen sein dürfte, so Soytürk. Einerseits sei die Thematik nicht nur technologisch, sondern auch rechtlich komplex, da sich das Zusammenwirken mit bestehenden Rechtsnormen aus mehreren Disziplinen vielschichtig gestalte. Andererseits wollte kein Wirtschaftsraum im Wettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen dieser hoffnungsvollen Branche durch das Verhängen allzu restriktiver Gesetze ins Hintertreffen geraten, meint der Experte.

„Mehr und mehr dürfte jedoch zum Konsens reifen, dass ein einheitlicher und verbindlicher Rechtsrahmen die Hauptzutat für eine wettbewerbsfähige Standortpolitik darstellt. Aus denselben Gründen ist die Gesetzesinitiative daher gleichermaßen bemerkens- als auch begrüßenswert. Denn der neue Rechtsrahmen ist nicht nur konsistent im Sinne bestehender Finanzmarktgesetze, sondern auch praxisorientiert – und immerhin ist der Urheber die ansonsten gern der Bürokratie und Behäbigkeit bezichtigte Europäischen Union. Dass die EU damit einen Wettbewerbsvorteil realisiert hat, wird in den kommenden Jahren auch daran erkennbar sein, dass sich andere Länder weltweit an dieser Verordnung orientieren werden“, schreibt Soytürk abschließend. (DFPA/JF1)

Spectrum Markets ist der Handelsname der Spectrum MTF Operator GmbH. Sie hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main und ist ein paneuropäischer Handelsplatz für verbriefte Derivate, der sich an Finanzinstitutionen und deren Privatanleger richtet.

www.spectrum-markets.com

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