Spekulative Produkte: ESMA beschließt Maßnahmen der Produktintervention
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat Produktinterventionsmaßnahmen hinsichtlich binärer Optionen und Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) beschlossen.
Demnach werden Vermarktung, Vertrieb und Verkauf binärer Optionen an Privatkunden verboten. In Bezug auf CFDs gelten künftig Hebelbeschränkungen, automatische Verlustbegrenzungen, ein Nachschusspflichtverbot, Vermarktungsbeschränkungen und eine verpflichtende Risikowarnung.
Dem Beschluss war eine öffentliche Anhörung vorausgegangen. Die Maßnahmen werden zunächst in die europäischen Amtssprachen übersetzt und anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Umsetzungsfristen zu laufen. (JF1)
Quelle: Mitteilung BaFin