Urteil gegen Anlagevermittler bei Aquila-Fonds

Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 29. März 2023 (Aktenzeichen: 04 O 1689/22) einem freien Anlagevermittler zu Schadensersatz in Höhe von mehr als 15.000 Euro, Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus der Beteiligung an der Aquila Hydropower Invest IV GmbH & Co. KG, zugesprochen. Wie die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann weiter mitteilt, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil basiert auf der Feststellung von Prospektfehlern des Emissionsprospektes zum geschlossenen Fonds „Aquila HydropowerInvest IV“. Inhaltlich hat sich das Landgericht der Rechtsansicht des Oberlandesgerichtes Celle zur Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospektes angeschlossen. Das Oberlandesgericht Celle hatte bereits im Jahr 2019 in einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann geführten Verfahren entschieden, dass in dem Emissionsprospekt insbesondere bezüglich der Darstellungen zu dem Investorenkreis wesentliche Angaben fehlen, die das Geschäftskonzept als nicht ausreichend plausibel erscheinen lassen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Celle ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden.

Das Landgericht Leipzig hat sich der Rechtsansicht des Oberlandesgerichtes Celle in diesem Punkt vollumfänglich angeschlossen, so die Kanzlei. Damit stand für das Landgericht Leipzig eine fehlerhafte Beratung des Klägers fest, da selbst nach dem Vortrag der Beklagtenseite die Beratung zu der Beteiligung am „Aquila HydropowerInvest IV“ weitgehend unter Zugrundelegung des Emissionsprospektes erfolgte.

Die Ursächlichkeit des Prospektfehlers, der zugleich einen Fehler bei der objektgerechten Beratung des Klägers darstellte, wird nach der ständigen und gefestigten Höchstrichterlichen Rechtsprechung vermutet. Es besteht insoweit eine Vermutung, dass sich ein Anleger bei ordnungsgemäßer Aufklärung gegen die Kapitalanlage entscheiden hätte. Die Beklagtenseite hat diese Vermutung nicht erschüttert. Die von der Beklagtenseite pauschal erhobene Einrede der Verjährung griff im vorliegenden Fall nach Ansicht des Landgerichtes nicht durch. (DFPA/JF1)

Die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann Partnerschaftsgesellschaft mbH mit Sitz in Esslingen ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert.

www.akh-h.de

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