Valorum Vermögensverwaltung: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der „Valorum Vermögensverwaltung GmbH“, Mannheim, mit Bescheid vom 5. September 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln.
Das Unternehmen schloss Darlehensverträge unter der Bezeichnung „partiarisches (gewinnabhängiges) Darlehen“ und versprach die unbedingte Rückzahlung der angenommenen Gelder. Hierdurch betreibt die Valorum Vermögensverwaltung das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde. Sie ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. (TH1)
Quelle: Verbraucherinformation BaFin