Verbraucherzentrale: "Neue Zinsanpassung in Riester Banksparplan benachteiligt Verbraucher"

Nachdem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich gegen eine rechtswidrige Klausel in einem Riester Banksparplan „S-VorsorgePlus“ der Kreissparkasse Kaiserslautern vorgegangen war, schrieb die Bank laut Verbraucherzentrale im September Kunden an und bot ihnen eine Vertragsanpassung an. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, das Angebot abzulehnen.

Bei den „S-VorsorgePlus“-Verträgen handelt es sich um Riester Banksparpläne, die von vielen Sparkassen bundesweit angeboten wurden. Im Vertrag der Kreissparkasse Kaiserslautern verpflichtet sich die Sparkasse zur Zahlung von Grundzinsen, Bonuszinsen und eines Schlussbonus. Während Bonuszinsen und Schlussbonus fest vereinbart wurden, hat die Sparkasse sich mittels einer Klausel das Recht vorbehalten, die Grundzinsen laufend zu ändern. Diese Klausel hat das Landgericht Kaiserslautern in Anlehnung an die ständige BGH-Rechtsprechung für rechtswidrig befunden (Urteil vom 27.07.2018, AZ 3 O 65/18, nicht rechtskräftig), so die Verbraucherzentrale.

Nun informierte die Kreissparkasse mit Schreiben vom 13. September 2018 betroffene Kunden, dass aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung die damals übliche Klausel zwischenzeitlich für unwirksam erklärt wurde. Sie bittet Verbraucher, eine Vertragsergänzung mit neuer Zinsanpassungsklausel zu unterschreiben und bis zum 30. September 2018 zurückzusenden. „Wir raten ab, die neue Zinsanpassung zu akzeptieren. Sie könnte der Sparkasse Tür und Tor öffnen, einen negativen Wert als Grundzins auszuweisen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Vertraglich hätten Verbraucher aber einen Anspruch auf „Gutschrift“ von Zinsen, die noch überdies „dem Sparguthaben hinzugerechnet“ werden. Hinzu komme, dass bei Riester Verträgen alle Kosten vorvertraglich auszuweisen sind, von Entgelten für die Verwahrung der Sparbeiträge sei dagegen nicht die Rede gewesen. Nauhauser rät zu Gelassenheit: „Weder kann die Sparkasse einseitig eine neue Zinsanpassungsklausel vorgeben noch kann die Sparkasse den Vertrag kündigen, wenn zunächst keine Einigung über die Zinsanpassung erzielt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 deutschen Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (TH1)

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