Versicherer sehen EU-Regulierung zu generativer KI kritisch

Kaum ein Digitalisierungs-Thema wird derzeit in Politik und Medien ähnlich kontrovers diskutiert wie die generative Künstliche Intelligenz (KI). Die EU-Kommission hat bereits 2021 Vorschläge zur KI-Regulierung vorgelegt – zu einer Zeit, in der das Thema KI noch nicht außerhalb der IT-Abteilungen angekommen war. Im November 2022 wurde dem schon länger verfügbaren GPT-3 von OpenAI eine Chatoberfläche verpasst. ChatGPT war geboren, und viele Menschen kamen erstmals mit künstlicher Intelligenz in Berührung. „Für die Wirtschaft insgesamt, aber vor allem für uns Versicherer ist das Thema generative KI enorm wichtig“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

„Sie hat das Potenzial, in nahezu allen Bereichen eingesetzt zu werden, in denen Daten verarbeitet und komplexe Entscheidungen getroffen werden. In einem ersten Schritt vor allem für interne Abläufe, wie zum Beispiel dem Zusammenfassen von langen Texten oder dem Vorformulieren von E-Mails und Briefen, verspricht generative KI große Produktivitätsgewinne.“

Die Verhandlungen der EU-Institutionen laufen seit Juli und sollen bis spätestens Anfang Dezember abgeschlossen sein. Besonders der Teilbereich künstliche Intelligenz mit allgemeinem Verwendungszweck werde noch intensiv diskutiert und die Wirtschaft um entsprechendes Feedback gebeten. Vor diesem Hintergrund plädiert der GDV in einem aktuellen Positionspapier seines neuen Digitalausschusses dafür, die Vorschläge zur Regulierung nachzubessern. „Sie sehen teilweise so hohe Compliance-Vorschriften vor, dass diese auf die Verbreitung von generativen KI-Anwendungen wie eine angezogene Handbremse wirken werden“, so Asmussen. „Dabei müssen wir in der EU wirklich aufs Gas drücken, damit die europäische Wirtschaft in diesem Kernbereich von morgen nicht schon heute den Anschluss verliert.“ Während die KI-Verordnung im Allgemeinen einen risikobasierten Ansatz verfolge, sei dieser in den neuen Vorschlägen von Rat und Parlament nicht mehr erkennbar, erklärt Asmussen.  „Im Gegenteil, es werden aufgrund der sehr weit gefassten Definition sehr hohe Anforderungen an alle KI-Systeme, die auf einer breiten Datenbasis trainiert wurden und eine breite Palette an Aufgaben erfüllen können gestellt – unabhängig vom Risiko.“ Damit würden den zukünftigen Anbietern von generativer KI - wie beispielsweise Versicherern - Hürden im Einsatz der Technologie auferlegt. „Eine übereilte Regulierung nutzt niemandem, weder den Verbrauchern noch den Unternehmen“, so Asmussen. (DFPA/mb1)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit knapp 490.000 Mitarbeitern, 466 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,8 Billionen Euro zusammengeschlossen.

www.gdv.de

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