Versicherungsvertrieb: Umsetzungsgesetz verabschiedet – BaFin plant Rundschreiben

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nimmt derzeit eine grundlegende Überarbeitung des Vermittlerrundschreibens von 2014 vor. Hintergrund ist das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, das im Juni/Juli verabschiedet und nun im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Das neue Rundschreiben soll den Versicherern Hinweise für die praktische Anwendung der Regelungen geben. Es formuliert beispielsweise die Erwartungen der BaFin hinsichtlich der Provisionsgestaltung einschließlich des Provisionsabgabeverbots, zu Vertriebsanreizen und Honorarberatung.

Das Gesetz ist im Wesentlichen ab dem 23. Februar 2018 anwendbar. Das Verbot von Sondervergütungen, das insbesondere die Provisionsabgabe betrifft, trat hingegen bereits am Tag nach der Verkündung des Umsetzungsgesetzes in Kraft und ist nunmehr im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Das Verbot war bisher spartenbezogen in drei Rechtsverordnungen geregelt, die allerdings am 30. Juni 2017 aufgehoben wurden. Eine weitere Sonderregelung betrifft die Standmitteilungen in der Lebensversicherung. Diese gelten erst ab dem 1. Juli 2018.

Aufgrund des Umsetzungsgesetzes muss die Versicherungsvermittlungs-Verordnung (VersVermV) überarbeitet werden. Dort werden unter anderem Regelungen zur jährlichen Fortbildungspflicht von Vermittlern getroffen. Außerdem ist die Informationspflichtenverordnung zum Versicherungsvertragsgesetz (VVGInfoV )so anzupassen, dass für Versicherungsanlageprodukte aufgrund einer Überschneidung mit der PRIIPs-Verordnung nicht zwei Informationsblätter an die Kunden übergeben werden müssen. Entwürfe zur VersVermV und zur VVGInfoV liegen bisher nicht vor.

Die Europäische Kommission wird die Versicherungsvertriebsrichtlinie voraussichtlich im Herbst 2017 noch durch Delegierte Rechtsakte in der Form von Verordnungen ergänzen, die Regelungen zum Produktfreigabeverfahren (Product Oversight and Governance – POG) sowie zu Versicherungsanlageprodukten treffen werden. Im Fokus stehen dabei Fragen rund um Interessenkonflikte, Vertriebsanreize sowie Eignung und Angemessenheit.

Die neuen Vorgaben bringen für die Versicherungsunternehmen einen großen Umsetzungsaufwand mit sich. Dort sind vor allem das Produktfreigabeverfahren, die zusätzlichen Beratungspflichten bei Versicherungsanlageprodukten, das Durchleitungsgebot bei der Vermittlung von Bruttotarifen durch Versicherungsberater sowie die Anforderungen zu nennen, die für den Direktvertrieb durch angestellte Vermittler oder über das Internet gelten. (JF1)

Quelle: Pressemitteilung BaFin

www.bafin.de

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