Verwahrentgelte: Gerichte uneins - BGH soll Entscheidung treffen

Immer mehr Banken haben in den vergangenen Jahren Verwahrentgelte eingeführt, die in Form von negativen Zinsen erhoben wurden. Hiervon betroffen waren insbesondere Giro- und Tagesgeldkonten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Entgelte grundsätzlich für unzulässig und führt bundesweit mehrere Klageverfahren. Eines dieser Verfahren liegt nun beim Bundesgerichtshof (BGH).

„Viele Verbraucher:innen nutzen Girokonten, um die Ausgaben ihres täglichen Lebens zu bestreiten. Diese Einlagen sollten nicht geschmälert werden. Verwahrentgelte sind deshalb besonders auf Girokonten problematisch“, so vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Im Jahr 2021 hat der vzbv in mehreren Fällen Klagen gegen Kreditinstitute aufgrund von Verwahrentgelten erhoben. Im März und April 2023 fällten drei Gerichte ihre Urteile dazu. Das Oberlandesgericht Düsseldorf und das Landgericht München halten Verwahrentgelte für zulässig. Beide Gerichte begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Inhalt der Klausel in Bezug auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich nicht geprüft werden könne. Das Oberlandesgericht Köln hingegen untersagte der Sparkasse KölnBonn eine Klausel zur Erhebung von Verwahrentgelten. Das Gericht in Köln erklärte die Klausel aus Transparenzgründen für unwirksam.

In weiteren Fällen hatte der vzbv erfolgreich gegen Verwahrentgelte geklagt. Wie etwa vor dem Landgericht Berlin gegen die Sparda-Bank Berlin, jüngst auch in einem weiteren Fall, in dem unter anderem Formulare über die Vereinbarung von Verwahrentgelten an Kunden verschickt wurden, die diese unterzeichnen sollten. Auch klagte der vzbv erfolgreich vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen die Raiffeisen - meine Bank eG. Sämtliche dieser Verfahren befinden sich momentan in der Berufungsinstanz.

Durch die unterschiedliche Rechtsprechung bleibt für Verbraucher eine Ungewissheit bestehen. „Der vzbv ist vor den meisten Landgerichten mit seiner Auffassung durchgedrungen, dass Verwahrentgelte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute unzulässig sind. Nun besteht die Chance, dass der BGH hier ein Grundsatzurteil fällt und Verbraucher:innen Klarheit verschafft. Der Weg dafür ist geebnet“, so Pop. (DFPA/TH1)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) vertritt Verbraucher-Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung und klagt Verbraucherrechte vor Gericht ein. Als Dachverband der 16 Verbraucherzentralen der Länder und 27 Verbraucherschutzorganisationen bündelt er die Kräfte für einen starken Verbraucherschutz. Er unterhält Büros in Berlin und Brüssel.

www.vzbv.de

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