Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Dr. Klein begrüßt Nachbesserungen

Die Bundesregierung beschloss am 21. Dezember 2016 Nachbesserungen bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) bezüglich der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten. Zugleich beschloss sie Instrumente zu schaffen, mit denen die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regulierend auf die Vergabe von Immobilienkrediten eingreifen kann. Strengere Haftungsregeln, aber ungenau definierte Leitlinien und Voraussetzungen hatten seit Inkrafttreten der WIKR im März 2016 dazu geführt, dass Banken höhere Anforderungen bei der Kreditvergabe stellten.

Laut Gesetzesentwurf dürfen künftig Wertsteigerungen von Immobilien -  beispielsweise durch Baumaßnahmen oder Renovierungen - bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden. Außerdem sind die Regelungen für Verbraucher-Darlehensverträge grundsätzlich nicht auf die sogenannten „Immobilienverzehrkredite“ anwendbar. Sie betreffen also nicht Kreditverträge, die durch monatliche Rentenzahlungen aus der Hypothek finanziert werden und oftmals der Alterssicherung dienen. Zudem sollen das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium im ersten Quartal 2017 klare Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung erarbeiten.

Der Finanzdienstleister Dr. Klein begrüßt diese Nachbesserungen: „Die WIKR war bisher an einigen Stellen sehr unkonkret formuliert“, so Michael Neumann, Vorstand der Dr. Klein & Co. AG. „Das hat viele Kreditgeber verunsichert und zu einer vorsichtigen Umsetzung geführt. Die Folge ist, dass bestimmte Kundengruppen erschwert Kredite erhalten. Die Präzisierung schafft größere Rechtssicherheit und setzt die von der europäischen Richtlinie vorgesehene Regelung bei Wertsteigerungen in nationales Recht um“, so Neumann weiter.

Zugleich sieht der Entwurf der Bundesregierung vor, Instrumente zu schaffen, mit denen die BaFin bei Bedarf die Vergabe von Wohnimmobiliendarlehen regulieren kann – zum Beispiel indem sie eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert festlegt. Ziel der präventiven Vorgaben ist, bei spekulativen Überhitzungen an den Immobilienmärkten einzugreifen und zu risikoreiche Finanzierungen zu vermeiden. „Es ist richtig und wichtig, den Markt zu beobachten und dafür zu sorgen, dass die Finanzstabilität gewährleistet bleibt“, kommentiert Neumann. „Meiner Einschätzung nach wird der Einsatz dieser Instrumente hierzulande bis auf Weiteres nicht nötig sein. Die Deutschen finanzieren sehr konservativ – mit hohen Tilgungsraten, langen Zinsfestschreibungen und einem konstant hohen Eigenkapitaleinsatz. Der Markt ist stabil“, so Neumann.

Quelle: Pressemitteilung Dr. Klein

Die Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft mit Sitz in Lübeck ist unabhängiger Anbieter von Finanzdienstleistungen für Privatkunden und Unternehmen. Dr. Klein ist eine hundertprozentige Tochter des an der Frankfurter Börse gelisteten internetbasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG. (JF1)

www.drklein.de

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