ZIA: Stellungnahme zum Crowdinvesting

Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 63,8 Millionen per Crowdinvesting investiert (Quelle: Crowdinvesting Marktreport 2016), 63,1 Prozent flossen in Immobilienbeteiligungen. Anlagen unter einer Höhe von 2,5 Millionen Euro fallen laut aktueller Gesetzgebung nicht unter das Kleinanlegerschutzgesetz, so heißt es in einer Stellungnahme des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA).

Grundsätzlich sei es sinnvoll, einen Regulierungssonderrahmen für junges Unternehmertum und neue oder kleine Projekte und Ideen bereitzustellen. Insofern war der Ansatz einer Privilegierung für solche Modelle laut ZIA durchaus begründet. Die Schwarmfinanzierung von jungen Unternehmen in den derzeit überschaubaren Volumina (2,5 Millionen Euro pro Anlagemöglichkeit) lasse sich aber offensichtlich wirtschaftlich kaum darstellen: Die Schwarmfinanzierungsplattformen seien gefordert, mit einem anspruchsvollen Due Diligence-Prozess (nur) die erfolgreichen Start Ups auszuwählen. Ausfälle sollten so dringend vermieden werden. Der Aufwand sei aber im Vergleich zu den geringen Ticketgrößen jedoch insgesamt eher unwirtschaftlich, da es nicht genügend qualifizierte Start Ups gebe. Vor diesem Hintergrund werden die Schwarmfinanzierungsplattformen derzeit vorzugsweise für Immobilien-Mezzanine-Finanzierungen genutzt. Durch die Gesamtgrößenreglementierung bilden Schwarmfinanzierungen in der Regel Teil-Bausteine der Gesamtfinanzierung ab, die zusätzlich zu Erstrangkreditgeber und Eigenkapital eventuelle Finanzierungslücken schließt. Es handele sich in den überwiegenden Fällen also um ein klassisches Mezzanine-Konstrukt im Nachrang, wie auch von der Befreiungsregelung gefordert. Hinzu komme, dass diese Konstruktionen in zahlreichen Fällen im Themenfeld Projektentwicklungsfinanzierung angewendet werden.

Aus Sicht des ZIA ist es wenig nachvollziehbar, dass ein Nachrangfinanzierer Privilegien genießt, die ihm in der regulatorischen Handhabe seines Geschäftsmodells größere Freiheiten einräumen. Er trage mehr Ausfallrisiken als die regulierte Bank und sei weniger transparent als ein öffentlich agierender Eigenkapitalgeber. Aus diesem Grund habe der Verband eine aktuelle Stellungnahme an die Mitglieder des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag verschickt.

Quelle: Pressemitteilung ZIA

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel. Als Unternehmer- und Verbändeverband sind im 2006 gegründeten ZIA 20 Mitgliedsverbände zusammengeschlossen. (mb1)

www.zia-deutschland.de

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