Zurich Private Capital Group ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt vorsorglich klar, dass sie der „Zurich Private Capital Group“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht.
Die „Zurich Private Capital Group“ mit angeblichen Geschäftssitzen in Frankfurt am Main und Hong Kong sowie Kontaktadressen in London, Dubai, Singapur, Mauritius, Mahe (Seychellen) und Mumbai werbe im Internet unter zurichprivatecapital.com für Spareinlagen, Geldanlagen und Vermögensverwaltung („Savings, Investments, Capital Management“). (JF1)
Quelle: Newsletter BaFin