AfW: Ombudsmannzahlen widerlegen Gerücht der schlechten Beratungsqualität
Am 22. Mai 2019 hat der Ombudsmann für Versicherungen, Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, die Jahresstatistik 2018 vorgestellt (DFPA berichtete). Die aktuelle Statistik weist für 2018 die Zahl von 103 zulässigen Beschwerden gegen Vermittler auf. Ein weiterer Rückgang im Vergleich zum Vorjahr.
Im Jahr 2018 gingen 31,4 Prozent (also 32 Beschwerden) der zulässigen Vermittlerbeschwerden zugunsten der Beschwerdeführer aus. Das heißt wiederum, dass 32 Beschwerden gegen Vermittler tatsächlich auch begründet waren, erläutert der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. Davon betrafen 43,7 Prozent die Sparte Leben. Das bedeutet, dass circa 14 berechtige Beschwerden gegen Vermittler im Bereich Lebensversicherung 2018 beim Ombudsmann festgestellt wurden. Ob auch begründete Beschwerden gegen Versicherungsmakler darunter waren, lässt die Statistik offen.
In Deutschland sind laut AfW rund 200.000 Versicherungsvermittler registriert. Demnach habe es je Versicherungsvermittler 0,00016 Beschwerden in 2018 gegeben, im Bereich der Sparte Leben seien es nur 0,00007 Beschwerden gewesen.
Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW: „Das ist statistisch Null. Diese Zahlen zeigen eindrucksvoll, wie völlig absurd es ist, den Vermittlern pauschal eine schlechte Beratungsqualität zu unterstellen und damit auch noch ein Gesetz begründen zu wollen, was massiv in Grundrechtspositionen vor allem von mittelständischen Gewerbetreibenden eingreift. 4,7 Millionen – in Worten: viermillionensiebenhunderttausend - vermittelte Versicherungsverträge 2018 und dabei nur 14 – in Worten: vierzehn - berechtigte Beschwerden zur Vermittlung - das sind Zahlen, die die Branche stolz vor sich hertragen kann. Besser geht es nicht und es wird Zeit, dass die Politik hier Anerkennung ausspricht, statt abwegige Negativunterstellung zur Gesetzesbegründung heranzuziehen.“
Wirth bezieht sich dabei auf die Diskussion über die Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung. Dabei werde häufig damit argumentiert, dass die Qualität der Beratung gering sei und verbessert werden müsse. In dem vorliegenden Entwurf eines Provisionsdeckelgesetzes werde ein extrem bürokratisches und kaum umsetzbares System von Qualitätskriterien vorgestellt und den Versicherern die Aufsicht über deren Einhaltung übertragen. Der AfW hat diesen Umstand in seiner Stellungnahme zu dem Referentenentwurf wegen des damit vorgesehenen Systemwechsels in der Vermittleraufsicht hart kritisiert (DFPA berichtete).
Quelle: Pressemitteilung AfW
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge rund 40.000 Finanzdienstleister in mehr als 2.000 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (JF1)