Allianz beendet Zuwendung beim Abschluss von Versicherungsverträgen

Der Bund der Versicherten (BdV) hat die Praxis der Allianz, ihre Neukunden nach Abschluss eines Versicherungsvertrages über das Bonussystem Payback zu belohnen, beanstandet. Grund: Der Geldwert liege deutlich über der zulässigen Höhe von 15 Euro. Nachdem der BdV die Allianz über diese nach seiner Auffassung rechtswidrige Praxis informiert hat, habe die Allianz nun reagiert und die Belohnung auf den Gegenwert von 15 Euro abgesenkt.

Seit dem 29. Juli 2017 ist es Versicherungsunternehmen untersagt, zur Anbahnung oder anlässlich eines Vertragsabschlusses Belohnungen oder Geschenke zu versprechen, die einen Gesamtwert von 15 Euro überschreiten und nicht zur dauerhaften Senkung des Versicherungsbeitrags verwendet werden.

Viele Versicherer kooperieren mit Bonusprogrammanbietern, wie beispielsweise der Payback GmbH: für jeden Vertragsabschluss erhalten die Versicherungsnehmer eine bestimmte Zahl an Payback-Punkten gutgeschrieben. Die Punkte können in Waren, Dienstleistungen oder Barauszahlung umgetauscht werden.

Auch die Allianz gehört neben weiteren Konzernen dazu. Sie habe über ihre Versicherungsgesellschaften Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft, Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft und ihre Online-Tochter AllSecur Deutschland den Abschluss von Verträgen mit Payback-Punkten belohnt, deren Gegenwert 15 Euro eindeutig überschritten hatte. „Wer online zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Allianz abgeschlossen hat, wurde dafür über Payback mit 5.000 Punkten belohnt. Das entspricht 50 Euro und ist nach unserer Auffassung ein Rechtsverstoß und damit nicht akzeptabel“, erläutert BdV-Stabstellenleiter Constantin Papaspyratos die Kooperation von Allianz und Payback.

„Wir begrüßen die Einsicht der Allianz. Leider scheint die überwiegende Zahl der Mitbewerber diesem Beispiel nicht zu folgen und verstößt nach wie vor gegen das Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot“, stellt Papaspyratos fest.

Hinsichtlich der anderen Versicherer prüft der Bund der Versicherten das weitere Vorgehen.

Quelle: Pressemitteilung BdV

Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (mb1)

www.bundderversicherten.de

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