Betriebliche Altersvorsorge: "Viel Luft nach oben"

Das Anfang 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) stufenweise vorantreiben. In der Praxis hapert es damit aber noch deutlich: fast drei Viertel (71 Prozent) der Erwerbstätigen kennen das BRSG bisher überhaupt nicht, und die Mehrheit der Arbeitnehmer zeigt sich vom Engagement und von den Angeboten ihrer Arbeitgeber zur bAV nur wenig begeistert. Daran hat auch der Anfang 2019 für Neuverträge verpflichtend eingeführte Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (bei Sozialversicherungsersparnis) bislang wenig geändert. Dies sind Ergebnisse des „Trendmonitor Finanzdienstleistungen“ des Marktforschungsinstituts Nordlight Research. Befragt wurden rund 1.000 Bundesbürger ab 18 Jahren.

Viele Arbeitgeber - insbesondere kleinere und mittlere Betriebe, die den Großteil der Beschäftigungsverhältnisse ausmachen - verhielten sich in puncto bAV weiterhin passiv. Aktuell habe nur etwa jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland eine bAV abgeschlossen; Tendenz: stagnierend. Haupthürde für den Abschluss einer bAV stellt aus Sicht der Erwerbstätigen die mangelnde Aktivität der Arbeitgeber dar. Daneben spielen auch die Höhe des Eigenbetrags und Zweifel an der Rentabilität eine Rolle. Kommt es zum Abschluss einer bAV, wird dies in drei Viertel der Fälle (74 Prozent) vom Arbeitgeber initiiert, deutlich seltener von den Arbeitnehmern selbst.

Primär entscheidend für den Abschluss einer bAV sei am Ende meist der Arbeitgeberzuschuss. Aktuell sind etwa ein Drittel der bisher abgeschlossenen bAV-Verträge rein arbeitgeberfinanziert, zwei Drittel hingegen über Entgeltumwandlung (mit Arbeitgeberzuschuss). Zentrale Stellschraube für die Stärkung der bAV sind die Arbeitgeber“, sagt Dr. Torsten Melles, Geschäftsführer bei Nordlight Research. „Um die politischen Ziele des BSGR zu erreichen, braucht es insbesondere für kleinere und mittlere Arbeitgeber stärkere Impulse. Vermehrte fachliche Unterstützung, positive Vermittlungsanreize und auch eine Reduzierung der Verwaltungsaufwände können Ansatzpunkte sein, die bAV aus ihrem gegenwärtigen Status als eher ungeliebtes Low-Involvement-Produkt herauszuholen.“

Gegenwärtig naiv erscheine hingegen, aufgrund des BSGR von den Erwerbstätigen selbst mehr Eigenaktivität zur bAV zu erwarten. Lediglich 15 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wissen zumindest einigermaßen, was das Gesetz überhaupt anstrebt. Erwartet werde ein Impuls von Seiten des Chefs.

Neben der Stagnation bei der bAV zeigt der „Trendmonitor Finanzdienstleistungen“ auch für den Vorsorgebaustein Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) noch deutliche Entwicklungspotenziale: Aktuell besitzen rund 70 Prozent der berufstätigen Deutschen noch keine BU. Daran habe sich seit 2014 nur wenig geändert. Wesentliche Abschlusshürden seien vor allem die Prämienhöhe und zugleich das als gering eingeschätzte persönliche Risiko. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung Nordlight Research

Die Nordlight research GmbH ist ein Full-Service-Institut für individuelle Marktforschungslösungen.

https://www.nordlight-research.com

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